Stereotypen-Textbuch für den Scheidungsanwalt:

Schriftsätze, wie das Gesetz es befiehlt

24.11.1978

Rechtsanwälte, Richter und vor allem die beteiligten Ehegatten haben an der gesetzlich verordneten Bürokratisierung des Versorgungsausgleichs und der daraus folgenden unerträglich langen Dauer der Verfahren schwer zu tragen Selbst die sogenannte "einverständliche Scheidung" neuen Rechts kann nicht schnell und komplikationslos abgewickelt werden. Und das, obwohl die Ehegatten in diesem Falle schon seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen.

Mühevolles Unterfangen

Für Rechtsanwalt und Mandanten ergeben sich hier häufig unüberwindliche Schwierigkeiten, weil dem Gericht nach dem Willen des Gesetzgebers übereinstimmende Vorschläge und Einigungen der Ehegatten über die Regelung fünf verschiedener Lebensbereiche vorgelegt werden müssen.

Hat der Rechtsanwalt die Übereinstimmung der Ehegatten mit großer Mühe erreicht, kommt es beim freien Diktat der mit viel Schreibarbeit verbundenen Antragsschrift oft vor, daß eine der vom Gesetz geforderten acht Voraussetzungen der Zulässigkeit des Antrages auf "einverständliche Scheidung" übersehen wird.

Diese immer wiederkehrenden Formulierungen in Anträgen wegen Scheidung und deren Folgesachen müssen bei der herkömmlichen Arbeitsweise vom Rechtsanwalt jedesmal neu formuliert und diktiert und vom Schreibpersonal jedesmal wieder geschrieben werden.

Ein unwirtschaftliches und wenig rationelles Vorgehen !

Problemlöser: Siemens-Textsystem 580

Hier drangt sich der Gedanke auf, ein Textverarbeitungssystem wie das Siemens-Textsystem 580 einzusetzen. Diese Losung liegt nahe, wenn man berücksichtigt, daß der Gesetzgeber in den Fallen der "einverständlichen Scheidung" und der Scheidung nach drei- und mehrjährigem Getrenntleben auch die Formulierung der materiellrechtlichen Voraussetzungen der Scheidung vorprogrammiert hat. Hier wird das Scheitern der Ehe als Folge des Getrenntlebens unwiderlegbar vermutet.

Auch die von Rechtsprechung und Literatur herausgearbeiteten Voraussetzungen für das Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung sind uneingeschränkt zur Speicherung im Textsystem geeignet. Der insoweit für die Schlüssigkeit des Antrages und die Vernehmung der Eheleute durch das Gericht erforderliche Wortlaut kann juristisch korrekt vorformuliert und abrufbereit zur Verfügung gestellt werden.

Der gesamte Antragstext kann also im Textsystem gespeichert und nach Bedarf durch Aufrufen beziehungsweise Eingeben von Selektionsnummern (Randnummern im Texthandbuch) abgerufen und vollständig und fehlerlos mit 45 Zeichen pro Sekunde ausgedruckt werden. Aber auch die Texte für Antragschriften in streitigen Scheidungen bei null- bis weniger als einjährigem Getrenntleben sind - unter Berücksichtigung sämtlicher möglicher Alternativen - im Schreibautomaten zu speichern.

Frei formuliertes Sündenregister

Hier muß der Rechtsanwalt allerdings das konkrete Scheitern der Ehe durch Wiedergabe des vom Mandanten geschilderten "Sundenregisters" des anderen Ehegatten frei formulieren und diktieren. Hierfür sind im Textsystem unter bestimmten Selektionsnummern entsprechende Möglichkeiten vorgesehen. Das ist dann aber auch schon alles, was an Formulieren, Diktieren und Tippen noch bleibt. Ein nahtloser Anschluß an die vorformulierten Texte und die lückenlose Fortsetzung mit weiteren einprogrammierten Texten ist gewährleistet. Jede Eingabe kann auf dem Bildschirm Jederzeit verfolgt werden.

Die Nutzung des Textsystems - beispielsweise auch in einem Schreibbüro erleichtert die Arbeit des Rechtsanwalts aber nur dann wirkungsvoll, wenn er im Besitz eines speziellen Texthandbuches und der dazugehörenden Textträger (zum Beispiel Floppy Disk) ist.

Juristisch korrekte Form

Ein Textbuch mit bereits vollständig durchformulierten Anträgen in juristisch einwandfreier Form liegt bereits vor, und Texte sind auch schon auf Textträgern gespeichert. Für eine leichtere Handhabung des Siemens-Textsystems 580 hat das Haus Siemens von Hans-Joachim Vespermann - Familienrichter am Amtsgericht Osnabrück das Texthandbuch "Scheidungs- und Scheidungsfolgerecht" ausarbeiten lassen. Sämtliche Texte sind auf Disketten abrufbereit im Siemens-Textsystem 580 gespeichert.

Jeder Rechtsanwalt kann daher in Scheidungssachen sofort mit dem Abrufen und automatischen Schreiben von Antragsschriften und Antragserwiderungen einschließlich der nach 630 ZPC erforderlichen Einigungen sowie der Anträge und Erklärungen der von Amts wegen in den Entscheidungsverbund fallenden Folgesachen beginnen.

*Hans-Joachim Vespermann ist Familienrichter am Amtsgericht Osnabrück