Strikte Aufenthaltsregelung

Schreckt Blue Card IT-Profis aus dem Ausland ab?

28.07.2000
MÜNCHEN (ag) - Die "Blue Card" sollte die flexiblere und unbürokratischere Antwort auf Bundeskanzler Gerhard Schröders Green Card sein. Doch die Offensive der bayerischen Staatsregierung regelt nur die Aufenthaltsgenehmigung der IT-Profis, nicht deren Arbeitserlaubnis.

Auch wenn Bayern mittels einer Verwaltungsanweisung Anfang Juli die Blue Card eingeführt hat, kann sich der Freistaat der bundesweiten Green-Card-Regelung nicht entziehen. Innenminister Günther Beckstein will durch die Blue Card nur "Ausländer, die uns nützen, statt solche, die uns ausnützen" ins Land lassen. Konkret heißt das: Im Gegensatz zur Green Card, die dem Bewerber ein Bleiberecht bis zu fünf Jahren gewährt, darf der ausländische IT-Profi in Bayern nur so lange bleiben, wie sein Arbeitsvertrag läuft. Wird ihm beispielsweise nach zwei oder drei Jahren gekündigt, muss er den Freistaat sofort verlassen. Damit will die bayerische Regierung verhindern, dass er der Sozialkasse "zur Last fällt".

Diese Rechnung geht nicht auf: Da der ausländische Computerexperte wie seine deutschen Kollegen die volle Last der Steuern und Sozialabgaben zu tragen hat, hat auch er Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. "Die wird ihm auf alle Fälle ausbezahlt, auch wenn er kein Aufenthaltsrecht mehr in Bayern hat", erklärt Peter Rasmussen, Referatsleiter im Landesarbeitsamt Bayern. Im Zweifelsfall muss der IT-Profi in ein anderes Bundesland ziehen, um die durch die Green Card zugesicherten fünf Jahre im Land bleiben zu können. Ob sich unter solchen Vorzeichen viele ausländische Programmierer für einen bayerischen Arbeitgeber interessieren werden, ist fraglich.

Auch für den Fall, dass der IT-Profi länger als fünf Jahre für ein Unternehmen arbeiten soll, hilft den bayerischen IT-Firmen die Blue-Card-Lösung nichts. Die blaue Karte regelt nur die Aufenthaltsdauer, aber nicht die Arbeitserlaubnis für den IT-Profi. Die Arbeitserlaubnis, die einzig und allein das Arbeitsamt genehmigt, ist laut Green-Card-Regelung auf maximal fünf Jahre beschränkt. "Dem können sich auch die Bayern nicht entziehen. Im Zweifel bricht Bundesrecht Landesrecht", sagt Rasmussen. Mit der Blue-Card-Regelung haben die Bayern vor allem das Prozedere zwischen deutscher Botschaft und Ausländerbehörde verkürzt. In der Regel muss die deutsche Botschaft bei der Ausländerbehörde nachfragen, bevor sie dem IT-Profi ein Visum ausstellt. Diese Abstimmung mit den Ausländerbehörden entfällt.