Schöne neue Steuerwelt

24.08.2007
Von 


Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.

Unternehmen profitieren von zentralen Datenbeständen

Wenn ab 2011 die Lohnsteuerkarte in Papierform bundesweit durch die elektronische Variante abgelöst wird, haben die Personalabteilungen in deutschen Unternehmen einen Klotz weniger am Bein: das Einsammeln, handschriftliche Ausfüllen und Zurückgeben Rückgabe Hunderter bis Tausender Lohnsteuerkarten. Die Übermittlung der Brutto- und Nettoverdienste der Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber an die Finanzbehörden erfolgt schon seit längerem verpflichtend elektronisch. Deshalb ist die digitale Datenbeschaffung und -rückgabe an die Beschäftigten ein logischer Schritt: Einmal in die bundesweite Datenbank eingetippt, sind nur noch Änderungen vorzunehmen.

Entlastung in den HR-Abteilungen ist in besonderer Weise auch durch den geplanten elektronischen Einkommensnachweis (Elena) zu erwarten. Ihn will die große Koalition als Teil des Konsens-Projekts ebenfalls noch in diesem Jahr auf den Weg bringen. Elena war bereits 2002 durch die rot-grüne Regierung unter dem Arbeitstitel "Jobcard" angestoßen worden. Datenschutzrechtliche Bedenken und ungeklärte Zuständigkeiten verhinderten aber eine zeitnahe Realisierung. Ende Februar 2007 scheiterte ein Kabinettsbeschluss zu Elena erneut an Detailfragen. Der elektronische Einkommensnachweis beträfe nicht alle Steuerzahler - wohl aber die, die staatliche Sozialleistungen wie Kinder-, Arbeitslosen- oder Wohngeld empfangen. Weil sie aber einen beträchtlichen Anteil an Arbeitnehmern ausmachen, ist auch Elena für Unternehmen als Arbeitserleichterung interessant. 60 Millionen Einkommensnachweise stellen die Firmen pro Jahr aus, einen dreistelligen Millionenbetrag könnte die Industrie nach Schätzungen der Bundesregierung mit einer einheitlichen Datenbank, aus der heraus die Informationen zum Einkommen nur noch abgerufen werden müssten, jährlich einsparen.

Diese zentrale Speicherstelle würde nach einem ähnlichen Prinzip wie die Bonner Lohnsteuerdatei funktionieren und von den Personalverantwortlichen mit den nötigen Einkommensdaten gefüttert werden. Sozialbehörden und Gerichte könnten die Zahlen jederzeit abrufen, Unternehmen wären in den Prozess nicht involviert.