Schöne neue Steuerwelt

24.08.2007
Von 


Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.

Nicht alle Steuerdaten sind für jeden zugänglich

Die zentrale Steuerdatei soll auf Basis von autorisierungspflichtigen Abfragen funktionieren. Lediglich das BZSt bekommt den Vollzugriff auf die gespeicherten Daten. Wollen das Finanzamt, die Kommune oder der Arbeitgeber Auskunft, müssen sie einen Antrag auf Datenerhalt bei der Finanzverwaltung des jeweiligen Bundeslandes stellen. Diese Behörde hält neben den persönlichen Informationen des Steuerzahlers (Steuernummer, Name, Anschrift, Geburtsdatum) nur die steuerabzugsrelevanten Sätze wie Freibeträge, Kinderzahl und Religionszugehörigkeit aus der Bonner Datenbank vorrätig, die vom Bürger zur Auskunftserteilung freigegeben wurden. Das System prüft daraufhin, ob der Anfragende das Recht besitzt, auf die Daten zuzugreifen und welche Auskünfte er genau bekommen darf. Für Unternehmen sind das außer den Basisdaten stets nur die freigegebenen Informationen. Benötigt der Arbeitgeber weitere Daten, hat er sich direkt an den Arbeitnehmer zu wenden. Obwohl dieser so eine gewisse Kontrollfunktion innehat, könnten die monatlichen Abgaben im ungünstigen Fall falsch berechnet werden, wenn dem Arbeitgeber nicht alle Lohnsteuerabzugsmerkmale bekannt sind.

Nur Sozialleistungsträger und Strafverfolgungsbehörden erhalten im Zuge von gesetzlich vorgeschriebenen Auskunftspflichten des BZSt Vollzugriff auf die in Bonn erfassten Daten. Aber auch diese Übermittlungen finden zunächst nur auf Antrag statt. Ein direkter Online-Zugriff auf die Datenbestände durch Einrichtungen von Bund und Ländern ist bislang nicht vorgesehen, kann nach COMPUTERWOCHE-Informationen aus dem Bundesfinanzministerium für die Zukunft aber nicht ausgeschlossen werden.