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Schlammschlacht zwischen Mobilcom und Gründer Schmid

13.04.2004

Die Schlammschlacht zwischen dem Gründer der Mobilcom AG, Gerhard Schmid, und dem derzeitigen Vorstand des Unternehmen, Thorsten Grenz, geht weiter. Streitpunkt ist vor allem ein Aktienoptionsgeschäft mit einen Gesamtvolumen von rund 70 Millionen Euro, das Schmid 2001 noch während seiner Amtszeit mit der Millenium GmbH, einer Gesellschaft seiner Ehefrau, abgeschlossen hatte. Während sich Schmid durch ein jetzt vorgelegtes Sondergutachten vom Vorwurf pflichtwidrigen Verhaltens entlastet sieht, ist man in der Führungsetage bei Mobilcom anderer Ansicht. Das Gutachten, so heißt es in einer Erklärung des Büdelsdorfer Unternehmens, weise klar nach, dass Schmid Mobilcom getäuscht habe, weil er unrechtmäßig Bürgschaften zugesichert habe. Laut Gutachter musste Schmid wissen, dass weder er noch Millenium diese Verpflichtungen erfüllen konnten. Nur dadurch, so Mobilcom, hätte sich Schmid weitere

Zahlungen in Höhe von rund 20 Millionen Euro verschaffen können.

Schmid weist die Interpretation des Gutachtens seitens der Mobilcom jedoch als Schmutzkampagne gegen ihn zurück und schießt zurück. Er wirft Grenz vor, die Aktionäre und Öffentlichkeit in dem Glauben gelassen zu haben, nicht in das Aktienoptionsgeschäft eingebunden gewesen zu sein. Die Sonderprüfung habe aber ergeben, dass Grenz nicht nur umfänglich über das Geschäft informiert, sondern auch aktiv daran beteiligt war, wie einige Unterschriften beweisen. Der Vorwurf, er habe Mobilcom getäuscht, sei daher völlig absurd. Schmid sieht darin ein Ablenkungsmanöver vor dem Hintergrund laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Flensburg gegen Grenz und den Chefjustiziar des Unternehmens wegen versuchten Prozessbetrugs und Urkundenfälschung. In diesem Verfahren geht es um die gesetzeswidrige Berufung des Aufsichtrates der Mobilcom AG, nachdem Dieter Vogel in drei Anläufen bei der Wahl zum Aufsichtsratsvorsitzenden gescheitert war.

Während dieses Verfahren noch läuft, konnte Schmids Ehefrau jetzt mit einer Anfechtungsklage gegen die Besetzung des Aufsichtsrats mit Horst Dietz einen Erfolg verbuchen. Nach Auffassung des Gerichts habe die Besetzung des Aufsichtsrats mit Herrn Dietz erst die Wahl des Vorstandsvorsitzenden Vogel im vierten Anlauf möglich gemacht und sei deshalb gesetzeswidrig. (pg)