Der amerikanische Verband der Phono- und Video-Industrie RIAA (Recording Industry Association of America) versucht derzeit, mit rechtlichen Mitteln gegen die Multimedia-Tauschbörsen vorzugehen. Morpheus-Betreiber Streamcast, Kazaa-Gründer Fasttrack sowie Grokster mussten sich bereits vor Gericht verantworten.
Ein endgültiges Urteil steht noch aus. Die Verteidiger hoffen nun, sich auf das "Betamax"-Urteil berufen zu können. Im Jahr 1984 hatte ein US-Gericht entschieden, dass Sony mit seinerBetamax-Videotechnik nicht gegen Urheberrechte verstoße, auch wenn damit unrechtmäßige Kopien angefertigt werden können.
Auch argumentieren die Betreiber, dass die Server-losen Verbindungen zwischen den einzelnen Teilnehmern nicht zu kontrollieren sind und man auch die Hersteller der Software nicht belangen könne. Nun hat aber Fasttrack die Morpheus-Benutzer per Versions-Update gezielt aussperren können. (wh)