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Schlagabtausch zwischen AOL und Talkline geht weiter

18.10.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Sie können es nicht lassen: Die AOL Bertelsmann Online GmbH & Co. KG und Talkline veröffentlichen eine Stellungnahme nach der anderen zu der Streitfrage, ob AOL in Deutschland mit dem Slogan "Internet zum Festpreis" werben darf oder nicht. Nach der letzten Meldung von Talkline, soll das Landgericht Hamburg dessen Einstweilige Verfügung gegen AOL bestätigt haben, wonach dem Online-Dienst seine Werbung wegen Irreführung untersagt wurde. Der Widerspruch von AOL sei abgelehnt worden. Da der Internet-Service-Provider (ISP) jedoch weiter mit dem Slogan wirbt, drohe nun eine Ordnungsstrafe "in sechsstelliger Höhe", so Talkline in seiner Pressemitteilung.

AOL kündigte in einer Stellungnahme Berufung gegen die Entscheidung des Hamburger Gerichts an und behauptet, das Urteil sei damit nicht rechtskräftig. Zu dem Bußgeld bemerkt AOL, das Landgericht könne eine "solche rechtskräftige Entscheidung nicht treffen". Die Aussage von Talkline sei somit falsch.

Im übrigen habe nicht AOL, sondern Talkline seine Kunden in die Irre geführt. Das Landgericht Hamburg habe Talkline und C&A belangt, da beide Firmen gemeinsam einen Internet-Zugang anbieten, der auf der C&A-Web-Site als "kostenlos" angepriesen wird. De facto verlangt der Online-Dienst tagsüber Telefongebühren in Höhe von 7,7 Pfennig und 5,5 Pfennig am Abend. Trotz des Urteils werben beide Firmen weiterhin mit diesem Slogan.