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Scheinselbständige bleiben vorerst Scheinselbständige

23.04.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Die Regierungskoalition konnte sich bisher nicht zu Änderungen im umstrittenen Gesetz zur Scheinselbständigkeit durchringen. Die seit dem 1. Januar gültige Neuregelung zwingt Selbständige in die Sozialversicherung, wenn sie mindestens zwei von vier Kriterien erfüllen, die auf ein abhängiges Arbeitsverhältnis hindeuten. Wirtschaftsverbände hatten kritisiert, daß Existenzgründungen verhindert würden, die CDU-Fraktion sprach gar von einer "schlampigen Gesetzgebung". Selbst innerhalb der Koalition gehen die Meinungen über die neuen Bestimmungen zur Selbständigkeit und 630-Mark-Jobs weit auseinander: Kanzler Gerhard Schröder, die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Bündnis90/Die Grünen Peter Struck und Rezzo Schlauch sowie Bundeswirtschaftsminister Werner Müller befürworten eine Korrektur, während sich Teile der SPD-Fraktion und Bundesarbeitsminister Walter Riester dagegen aussprachen. Auch die Arbeitnehmerverbände DGB und DAG sprachen sich gegen Änderungen aus. Im Südwestfunk zeigte sich die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer allerdings zu Neuerungen bereit, falls sich diese als notwendig erweisen sollten. Wie die Auswirkungen des Gesetzes im einzelnen aussehen, soll nun durch eine Arbeitsgruppe überprüft werden - in nächster Zeit rechnet man daher nicht mit einer Änderung.