Nur Arbeitsbeschaffung für Gerichte?

Schafft endlich die Arbeitszeugnisse ab!

29.11.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Kein anderes Land pflegt die "Zeugnis(un)kultur" so sehr wie Deutschland. Deshalb fordert Frank Adensam, Arbeitszeugnisse abzuschaffen.

Mehr als 30 000 Prozesse werden Jahr für Jahr wegen Arbeitszeugnissen geführt. Und dies, obwohl diese Dokumente - sieht man von den darin enthaltenen Tätigkeitsbeschreibungen ab - von den Personalverantwortlichen kaum noch gelesen werden. Deshalb plädiert Personalberater Frank Adensam für eine Abschaffung des "qualifizierten Arbeitszeugnisses" - zumal kein anderes Land weltweit eine solche Arbeitzeugnis(un)kultur wie Deutschland kennt.

Quelle: Fotolia, eyezoom1000
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Dr. Andreas Schultz (Name geändert), ehemaliger Leiter Qualitätsmanagement in der chemischen Industrie konnte es kaum glauben, als er im Beratungsgespräch beim Personalberater erfuhr, welche Botschaften er mit seinem Arbeitszeugnis in jeder Bewerbungsmappe mittransportierte. Schlagartig war ihm klar, warum seine Bewerbungskampagne so zäh und erfolglos verlief.

Chronologisch geschah Folgendes: Drei Monate vor seinem Ausscheiden nach fünfjähriger erfolgreicher Tätigkeit als Leiter QM in einem großen Chemiekonzern verließ sein langjähriger Vorgesetzter das Unternehmen. Mit dem Nachfolger kam er nicht zurecht. Der allerdings schrieb ihm das Arbeitszeugnis für die gesamten fünf Jahre. Es war vernichtend. Dr. Schultz ließ sich rechtlich beraten und zog vors Arbeitsgericht. Es wurde um Formulierungen gestritten und nach zwei Kammerterminen einigte man sich auf einen Kompromiss.

Zwischenzeitlich bewarb sich Dr. Schultz erfolgreich bei einem kleineren Life-Science-Unternehmen und wurde dort angestellt. Das Arbeitszeugnis reichte er nach. Dieser neue Arbeitgeber musste allerdings zwei Jahre später Personal abbauen. So kam Dr. Schultz im Rahmen eines Outplacements zu uns in die Beratung. Ich sprach ihn schon zu Beginn des ersten Beratungsgesprächs auf die Ungereimtheiten in seinem Arbeitszeugnis an. Er war überrascht, dass sein Zeugnis trotz anwaltlicher Beratung immer noch unterschwellige Negativ-Botschaften enthielt und berichtete mir die Geschehnisse bei seinem Vorarbeitgeber.