Änderung der Rechtsprechung

Schadensersatz beim Filsharing

09.03.2012
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

"Angaben der Kläger müssen nicht per se korrekt und wahr sein"

Noch erfreulicher dürfte für verdächtigte Filesharer jedoch sein, dass das OLG Köln von der gewohnten Gerichtspraxis abweicht, sämtlichen diesbezüglichen Sachvortrag der klagenden Partei als korrekt und wahr zu unterstellen. Denn das Gericht gibt der klagenden Partei im Rahmen des Beschlusses auf, die jeweilige Vergütung für die Lizenzierung von Titeln zum Download bei ITunes, Musicload etc. offenzulegen.

Doch das Gericht geht noch weiter: Es führt aus, die Schätzung des Schadens setze voraus, dass seitens der Klägerinnen vorgetragen werde, wie viele Zugriffe auf dem Rechner der Beklagten zum Zweck des Downloads der streitgegenständlichen Titel eigentlich erfolgt seien.

Im Übrigen gäbe es zu bedenken, dass zwar durch das Einstellen von Titeln in Tauschbörsen einer unübersehbaren Anzahl Beteiligter der Zugriff auf diese Titel ermöglicht werde, den Klägerinnen aber gegen jene Tauschbörsennutzer ebenfalls Schadensersatzansprüche zustünden. Insoweit verbiete sich eine vielfache Geltendmachung desselben Schadens ohne Anrechnung bereits erfolgter Ersatzleistungen eines der Schädiger.

Wir hegen die vorsichtige Hoffnung auf eine Wende in der bisherigen Gerichtspraxis: bislang war zu beobachten, dass Gerichte klägerischen Vortrag häufig so wie dargelegt akzeptiert haben. Für Kläger bzw. die Musikindustrie war es daher bislang "leichter”, hohe Schadensersatzforderungen durchzusetzen. Mit dem vorliegenden Beschluss wird die Latte für die Kläger jetzt etwas höher gehängt.

Der Ausgang des Verfahrens bleibt jetzt abzuwarten. (oe)

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Christian Solmecke, Rechtsanwalt, Tel.: 0221 9515630, E-Mail: info@wbs-law.de, Internet: www.wbs-law.de