EG-Pläne für Europäische Programmiersprache

Schach der Software-Verschwendung!

17.10.1975

BRÜSSEL - Schätzungsweise 3,5 Milliarden Mark - so glauben die DV-Fachleute der EG-Kommission - werden in den nächsten fünf Jahren in den neun Ländern der Gemeinschaft allein für die Konvertierung von Programmen, zum Beispiel bei Hardware-Wechsel, erforderlich sein. Um diesen Aufwand im Interesse der Anwender wie auch der meist kapitalschwachen europäischen Hardware-Hersteller zu verringern, will sich die Kommission für einheitliche europäische Software-Standards stark machen. Folgende Projekte sollen in den nächsten Jahren von Brüssel aus gefördert werden:

Die Sprache, die vom LTPL-Kommitee der internationalen Wissenschaftlergruppe "Purdue Europe" entwickelt und ab 1980 einsatzbereit sein soll, könnte Pearl (deutsch),

Procol (französisch), Coral 66 (englisch) und PL/1 (IBM) ersetzen. In Brüssel wurde ausgerechnet, daß durch die Benutzung einer solchen HW-Normsprache jährlich in Europa etwa 100 Millionen Mark eingespart werden könnten. Die Entwicklungskosten für LTPL werden demgegenüber auf gut 20 Millionen Mark geschätzt. In Brüssel hofft man sogar, diese "europäische" Sprache mit Rücksicht auf die guten Verbindungen zwischen Purdue-Mitgliedern und der internationalen Normenorganisation ISO zu einer weltweit anerkannten Normsprache machen zu können.

Auf diesem Sektor will die EG-Kommission zunächst Studien und Entwicklungsarbeiten zu folgenden Themen fördern: Übertragbare Compiler, Programmiersprache "European System Language" (ESL), DB/DC-System, Konvertierungshilfsmittel und Standard-Basis für Minicomputer-Betriebssysteme. Davon kommt nach den Ergebnissen einer in diesem Jahr durchgeführten Anwenderbefragung den Compilern besondere Bedeutung zu. Die EG-Kommission hofft, hier zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen - den Anwender den Hardware-Wechsel zu erleichtern und den Herstellern Software-Entwicklungskosten zu sparen.

Die EG-Kommission will ferner in den nächsten Jahren eine vergleichende Untersuchung über die Datenschutzgesetzgebung in den Mitgliedsländern und über die Datensicherung machen lassen, wie auch den grenzüberschreitenden Datenverkehr vor allem bei multinationalen Gesellschaften untersuchen.