Schaar: Kein gläserner Bürger im E-Commerce

13.12.2007
Von Richard Knoll
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar fordert, dass im E-Commerce und E-Government möglichst wenig personenbezogene Daten abgefragt und preisgegeben werden müssen.

"Elektronischer Handel und elektronische Verwaltungsdienstleistungen werden von den Bürgerinnen und Bürgern nur akzeptiert, wenn ihre Daten gegen Missbrauch und unrechtmäßige Kenntnisnahme geschützt sind", erklärt Peter Schaar. Hierzu gehöre auch der Schutz vor Identitätsmissbrauch, etwa bei Bestellungen über das Internet. Gleichzeitig müsse man sicherstellen, dass der Nutzer möglichst wenig personenbezogene Daten preisgegeben muss. Eindeutige Authentifizierung und Datenvermeidung stünden dabei nicht in einem unauflösbaren Widerspruch, denn intelligente Authentifizierungsmechanismen kommen ohne übergreifende Identifikationsnummern und Personenkennzeichen aus.

Durch ein modernes Identitäts-Management können Schaar zufolge sowohl der Datenschutz als auch die Informationssicherheit gewährleistet werden. So sei etwa bei kartengestützten Verfahren die eindeutige und rechtsverbindliche Authentifizierung unter Kontrolle des Betroffenen möglich.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar wies auch darauf hin, dass die Grundsätze der Datensparsamkeit nicht nur bei der Gestaltung von IT-Verfahren und deren Einsatzbedingungen berücksichtigt werden müssen. Nach seiner Ansicht müssten auch die Hersteller von IT-Systemen die Anforderungen des Datenschutzes von Anfang an, also schon im Entwicklungsstadium neuer Technologien, berücksichtigen. Dies wird nach Schaars Einschätzung auch dazu beitragen, die Zahl so genannter "Identitätsdiebstähle" zu vermindern. Davon betroffen seien insbesondere elektronische Bankdienstleistungen, bei denen in vielen Fällen Versuche unternommen werden, die persönlichen Zugangsdaten und Transaktionsnummern zu erschleichen.