Was ist bei der SAP-Umstellung auf SEPA zu beachten?
SAP-Nutzer müssen bei einer Anpassung auf SEPA unter anderem folgende vier Themen berücksichtigen:
-
SEPA-Dialekte;
-
die Mandatsverwaltung beim Lastschriftenverfahren;
-
die Hardware.
SEPA-Zahlungen erfolgen im Rahmen der ISO-Norm 20022 mittels einer Zahlungsaustauschdatei im XML-Format. Die ISO-Norm liefert das Kerngerüst für das neue Format, mit dem in den 31 Ländern gearbeitet werden kann. Es ist jedoch interpretationsfähig, weshalb einzelne SEPA-Dialekte (beispielsweise in Deutschland die Zentrale Kreditausschuss-Interpretation des SEPA-Standards) entstanden sind. Das bedeutet, einzelne Feldinhalte im SEPA-Datenformat unterscheiden sich.
Lastschriftenverfahren
Das XML-SEPA-Format wird für den gesamten SEPA-Zahlungsverkehr benötigt. So auch für das Lastschriftenverfahren. Das ist jedoch noch nicht für die praktische Anwendung freigegeben, da die EU-Vorgaben bisher nicht in Deutsches Recht umgesetzt wurden. Damit ist offen, wie beispielsweise eine bestehende Einzugsermächtigung zu behandeln ist. Kernstück des SEPA-Verfahrens ist die Mandatsverwaltung, eine förmliche Vereinbarung mit dem Kunden. Dieser ist eine eindeutige Mandatsnummer zugeordnet, die ihrerseits Bestandteil des SEPA-Formats für Lastschriften ist. Damit Unternehmen SEPA-Lastschriftseinzugsdateien bei einer Bank einreichen können, müssen sie eine Creditor-Identifier-Nummer (SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer) besitzen, die von der Deutschen Bundesbank vergeben wird. Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass Unternehmen den Kontoinhaber für jedes Mandat 14 Tage vor jedem Lastschrifteinzug schriftlich über den bevorstehenden Geldfluss informieren müssen. Viele Unternehmen empfinden die Vorgaben hinsichtlich der Mandatsverwaltung als zu bürokratisch und erhoffen sich vom deutschen Gesetzgeber Vereinfachungen (siehe auch "Kritik an SEPA").