Das Grundkapital des Dresdner Dienstleisters sei inzwischen zu mehr als 95 Prozent im Besitz der SAP AG sowie von deren Beteiligungsableger SAP Deutschland AG & Co. KG, teilte SAP-SI ad-hoc mit. Der Walldorfer Konzern habe daher dem Vorstand gemäß Paragraph 327a Aktiengesetz das Verlangen übermittelt, dass die SAP-SI-Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der übrigen Minderheitskaktionäre auf die SAP gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. (tc)