Konzernleitung fordert zentrale Vertretung in Walldorf

SAP mahnt Betriebsräte ab

30.04.2008
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Joachim Hackmann ist Principal Consultant bei PAC – a teknowlogy Group company in München. Vorher war er viele Jahre lang als leitender Redakteur und Chefreporter bei der COMPUTERWOCHE tätig.
Die Verschmelzung der IT-Servicetochter SAP SI in den SAP-Konzern entzweit Mitarbeitervertretung und Konzern über die Frage: Wie viele Betriebsräte an welchen Standorten sind erforderlich?

Die Service-Tochter SAP SI hatte bis zur rechtlichen Verschmelzung mit dem SAP-Konzern Anfang April 2008 eigene Betriebsräte an den Standorten Dresden, Bensheim, Freiberg, Hamburg, München und Ratingen sowie einen bundesweiten Gesamtbetriebsrat. Das älteste Gremium gibt es seit der Gründung des SAP SI im Jahr 1998. Die jüngsten lokalen Mitarbeitervertretungen in Freiberg, München und Ratingen wurden erst im vergangenen Jahr ins Leben gerufen. Sie wurden in Folge der angekündigten Fusion der SAP SI mit dem SAP-Konzern von den Mitarbeitern eingerichtet, um sich gegen etwaige Konsolidierungswünsche der Geschäftsleitung zu wappnen. Die Wahlbeteiligung belief sich zum Teil auf bis zu 70 Prozent. Insgesamt vertreten 44 Betriebsräte die Interessen der SAP-SI-Kollegen.

Seit der rechtlichen Verschmelzung stellt der vorhandene zentrale Betriebsrat der SAP-Landesgesellschaft Deutschland (LGD), der so genannte unternehmenseinheitliche Betriebsrat (UBR), im Schulterschluss mit der Geschäftsleitung der LGD diese Struktur in Frage. Beide halten einen zentralen Betriebsrat mit 23 Mitgliedern für ausreichend, um die Belange der Mitarbeiter zu vertreten, zumal diese Form auch dem Votum der SAP-LGD-Mitarbeiter entspricht. Die Befragung wurde betrieben, als erstmals im Frühjahr 2006 ein Betriebsrat bei der SAP eingeführt wurde. Damals hatten sich die LDG-Mitarbeiter für eine zentrale Vertretung ausgesprochen. Die neuen SAP-SI-Kollegen, so das Versprechen, lassen sich ohne Weiteres von diesem Gremium betreuen.

Allerdings sieht nach Darstellung der IG Metall das Betriebsverfassungsgesetz eine dezentrale Struktur mit einem zentralen Gesamtbetriebsrat vor, weil sich so Kollegen vor Ort besser betreuen lassen. Zudem, wirft die Gewerkschaft ein, sei die Abstimmung über die zentrale Mitarbeitervertretung bei der SAP Landesgesellschaft betrieben worden, bevor die SAP-SI-Mitarbeiter integriert wurden. Die neuen Kollegen haben also über die vom zentralen Betriebsrat und Unternehmensleitung bevorzugte Lösung noch nicht abgestimmt. Ohnehin hält die Gewerkschaft die Gründung des unternehmenseinheitlichen Betriebsrates für fraglich. Sie kritisiert insbesondere die zentrale Organisation und die fehlende Vor-Ort-Präsenz. Die Gewerkschaft unterstellt Geschäftsleitung und UBR dieses Form gewählt zu haben, um die Zahl der Betriebsräte niedrig zu halten.

Der Streit eskalierte, als die SAP-Zentrale in Walldorf den Betriebsräten in den sechs Niederlassungen nur noch ein Restmandat einräumte, das ihnen erlaubt, ausstehende Aufgaben abzuwickeln. Dagegen klagten die Betroffenen vor dem Arbeitsgericht in Mannheim. Zunächst nahm das Gericht die Klage an, doch die Richterin stellte anschließend ihre Zuständigkeit für diesen Fall überraschend in Frage und verwies das Verfahren an die jeweiligen Arbeitsgerichte in den betroffenen SAP-SI-Standorten.

Ungeachtet der offenen rechtlichen Frage mahnte die SAP nun insgesamt elf Mitglieder des SAP-SI-Gesamtbetriebsrats ab. Ihnen wirft die Geschäftsleitung vor, sie hätten neue Aufgaben aufgenommen. Das sei nicht vom erteilten Restmandat abgedeckt. Die Betroffenen wollen die Abmahnungen anfechten. Die SAP wollte auf Anfrage weder die Abmahnungen noch die strittige Betriebsratsstruktur kommentieren.