Kritik am Datenschutzgesetz

SAP fährt schwere Geschütze auf

16.11.1984

ZÜRICH (sg) - Kritik am Datenschutzgesetz meldet der Schweizerische Automatik Pool (SAP) an. Er vertritt 200 Unternehmen auf dem Gebiet der Industrieelektronik.

Die Novelle zum Datenschutzgesetz, so der SAP, ist unübersichtlich und schwer verständlich. Höchst fragwürdig sei überdies die gesetzliche Vermutung, daß die Bearbeitung besonders schätzenswerter Daten einer Verletzung der Persönlichkeit gleichkomrne. Besonders Wirtschaftsverbände würden hier als ..Persönlichkeitsverletzter" hingestellt.

In seiner Stellungnahme fordert der SAP, daß an die Stelle dieser gesetzlichen Vermutung eine Beweisregel treten müsse. Zudem sei es ein schwerer Mangel, daß der Entwurf als Rechtfertigungsgründe für die Bearbeitung schützenswerter Daten nur den wirtschaftlichen Wettbewerb und die Tätigkeit von Medien aufführe. Die Aktivitäten der Wirtschaftsverbände, politischer Parteien, Hilfsorganisationen, kirchlicher Institutionen, Krankenhäuser und professioneller Berater würden demgegenüber außer acht gelassen.

Die vorgesehenen Registrier- und Meldepflichten bergen nach Ansicht des SAP die Gefahr, daß sie sich gegen den Schutz der Personendaten wenden könnten. So liege es beispielsweise im Schutzinteresse der Bürger, daß weder der Staat noch dritte Personen wüßten, wer die Mitgliederkartei einer politischen Organisation führt. Ebensowenig, so der SAP weiter, hätten Angestellte eines Unternehmens im Normalfall Interesse daram, daß ein Informationsaustausch über die Landesgrenzen hinaus vorab einer staatlichen Instanz zu melden sei. Für völlig überflüssig hält der Schweizer Automatik Pool die neu zu bildenden Kommissionen.

Die Vertreter des SAP glauben, daß ein Datenschutzgesetz in erster Linie für den Bürger lesbar und verständlich sein muß, damit er ohne zusätzliche staatliche Administration seine Persönlichkeitsrechte durchsetzen könne. Eine Datenschutzgesetzgebung in der vorgeschlagenen Form sei daher abzulehnen.