Patentstreit

Samsung siegt zweifach gegen Apple

29.02.2016
Apple hat vor einem Berufungsgericht in den USA gleich eine doppelte Schlappe gegen Samsung erlitten. Die Richter am höchsten Berufungsgericht sahen zwei Patente des iPhone-Herstellers als ungültig und zwei weitere als nicht verletzt an.

Der Rechtsstreit zwischen Samsung und Apple geht nun schon seit Jahren. Apple wirft dem Konkurrenten seit 2012 unter anderem Verletzungen seiner Patente auf die Slide-to-Unlock-Funktion, der Autokorrektur und der automatischen Vervollständigung bei der Eingabe von Telefonnummer vor. In erster Instanz hatte Apple 2,5 Milliarden US-Dollar von Samsung gefordert und Recht bekommen. Allerdings verdonnerten die Richter Samsung letztendlich gerade einmal zu etwa fünf Prozent der geforderten Summe, also zu etwa 120 Millionen US-Dollar. Doch auch dagegen legte Samsung Berufung ein und bekam jetzt nochmal Recht.

Laut Richterspruch nicht schützenswert: Slide to unlock
Laut Richterspruch nicht schützenswert: Slide to unlock

Tatsächlich muss Samsung jetzt nichts mehr an Apple bezahlen, stattdessen schuldet Apple nun seinerseits dem ursprünglich verklagten Rivalen einige Millionen Dollar und bleibt auf noch viel höheren Prozesskosten sitzen. Wie hoch der Gesamtschaden ist, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Von insgesamt 19 Richtern, die in den USA und Europa mit Patentrechtsfällen zwischen Apple und Samsung beschäftigt waren, waren 18 der Auffassung, dass Slide-to-Unlock nicht schützenswert sei. Lediglich die US-Richterin Lucy Koh sah das seinerzeit anders.

Mit dem aktuellen Richterentscheid muss Samsung nicht nur kein Geld an den Wettbewerber zahlen, sondern darüber hinaus auch keine Änderungen an seiner Software vornehmen, berichtet Bloomberg. Zudem erklärte das oberste Berufungsgericht der USA, dass entgegen der Darstellung Apples zwei Patente zur universellen Suche und zum Datenaustausch von im Hintergrund laufenden Apps (Background Syncing) nicht durch Samsung verletzt werden. Stattdessen bestätigten die Richter eine Gegenklage von Samsung und stellten damit fest, dass Apple ein Verfahren zur Videokompression unerlaubterweise nachgebaut habe. Die Kosten dafür liegen aber mit knapp 160.000 US-Dollar eher gering.

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