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Sammelklage gegen Salesforce.com abgewiesen

27.12.2005
Ein kalifornischer Bundesrichter hat in der vergangenen Woche mit Präjudiz eine Sammelklage gegen den CRM-Hoster Salesforce.com abgewiesen.

Das Präjudiz bedeutet, dass nie wieder in gleicher Sache Anklage gegen Salesforce.com erhoben werden kann. Die Kläger hatten Salesforce.com-Chef Mark Benioff und Finanzchef Steve Cakebread vorgeworfen, sie hätten im Zusammenhang mit dem Börsengang ihrer Firma gegen das US-Wertpapierrecht verstoßen. Die beiden Manager hätten Aktionären mutwillig verschwiegen, dass ihr Unternehmen im Fiskaljahr 2005 schlechter abschneiden würde als von der Wall Street erwartet.

Salesforce.com war am 21. Juni vergangenen Jahres an die Börse gegangen. Die für elf Dollar emittierten Papiere stiegen bereits am ersten Handelstag auf 17,20 Dollar. Einen Monat später am 21. Juli gab Salesforce.com dann eine Gewinnwarnung aus, was den Aktienkurs von 16,06 auf 11,05 Dollar abschmieren ließ. Richter Jeffrey White befand, Benioff und Cakebread hätten sich keines Verstoßes gegen den Securities Exchange Act (übrigens aus dem Jahr 1934) schuldig gemacht. Das Gesetz verpflichte nicht zur Veröffentlichung interner Forecasts vor einem Börsengang. (tc)