RZ-Service jetzt nach festgelegten Bedingungen

18.06.1982

HANNOVER/BERLIN (CW) - Das Bundeskartellamt hat nach gründlicher Prüfung die vom Verband Deutscher Rechenzentren (VRDZ), Hannover, erarbeiteten "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstleistungen von Rechenzentren" genehmigt.

Anlaß für die Initiative des VDRZ war die Tatsache, daß über 80 Prozent aller EDV-Anwender in der Bundesrepublik ihre Daten in einem Service-Rechenzentrum verarbeiten lassen.

Die Vertragsbedingungen, die in Abstimmung mit sechs Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft entstanden sind, bezeichnet der VDRZ als "im Sinne der Vertragspartner ausgewogen". Sie entsprächen sowohl dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch dem Gesetz zur Regelung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz).