"Allgemeingültiges Symbol"

Russischer Unternehmer scheitert mit Versuch der Smiley-Patentierung

15.12.2008
In Russland ist ein Geschäftsmann mit dem Versuch gescheitert, sich das international gebräuchliche Smiley-Zeichen markenrechtlich schützen lassen.

Das Patentamt in Moskau lehnte den Antrag des Managers Oleg Teterin mit dem Hinweis ab, das bekannte Symbol könne nicht als Warenzeichen eingetragen werden. Das sagte ein Sprecher der Behörde am Freitag der staatlichen Agentur RIA Nowosti.

Teterin wollte mit einer Registrierung zum Beispiel der Zeichenfolge ;-) (Augenzwinkern), die weltweit in E-Mails und SMS-Nachrichten verwendet wird, künftig von Unternehmen Lizenzgebühr kassieren. Der Sprecher des Patentamtes sagte jedoch, bei dem Smiley handele es sich um ein "allgemeingültiges Symbol", auf das ein Einzelner keinen Anspruch erheben könne. (dpa/tc)