Das Patentamt in Moskau lehnte den Antrag des Managers Oleg Teterin mit dem Hinweis ab, das bekannte Symbol könne nicht als Warenzeichen eingetragen werden. Das sagte ein Sprecher der Behörde am Freitag der staatlichen Agentur RIA Nowosti.
Teterin wollte mit einer Registrierung zum Beispiel der Zeichenfolge ;-) (Augenzwinkern), die weltweit in E-Mails und SMS-Nachrichten verwendet wird, künftig von Unternehmen Lizenzgebühr kassieren. Der Sprecher des Patentamtes sagte jedoch, bei dem Smiley handele es sich um ein "allgemeingültiges Symbol", auf das ein Einzelner keinen Anspruch erheben könne. (dpa/tc)