Mit Java

Russen können Parlament 2011 per Handy wählen

14.04.2009
Von pte pte
Die Zentrale Wahlkommission in Russland hat bekannt gegeben, dass Russen bei der Parlamentswahl 2011 ihre Stimme auch per Mobiltelefon abgeben können.

Das berichtet das Telekomportal Cellular News unter Berufung auf den Nachrichtendienst RIA Novosti. Vladimir Churov, Chef der Wahlkommission, betonte bei der Ankündigung, dass hierfür ein technisch durchschnittlich ausgestattetes Handy genügen würde, um die Stimme abzugeben. "Einzige Voraussetzung ist, dass das Gerät Java-Applikationen unterstützt", wird Churov von MosNews.com zitiert.

Um an der Wahl per Handy teilzunehmen, muss der Wahlberechtigte eine Telefonnummer bekannt geben. Am Wahltag wird ihm ein spezielles Java-Programm auf das Telefon zugesandt. Diese Software ermöglicht es dem Wähler, seine Stimme abzugeben. "Die Applikation kann nur einmal benutzt werden, danach wird sie blockiert", führt Churov aus. Somit wird auch sichergestellt, dass jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme abgeben kann und es zu keinem Wahlbetrug mithilfe von Handys kommt. Die Technologie sei zwar einfach, jedoch nicht vergleichbar mit jenen Abstimmungsmethoden, die beispielsweise beim Eurovisions-Songcontest zum Einsatz komme, stellt der Chef der Wahlkommission klar.

Als erstes Staat führte Estland die Wahl per Mobiltelefon ein. Im Dezember beschloss das estnische Parlament, dass ebenfalls 2011 die Stimmabgabe per Handy erlaubt ist. Das Wahrnehmen des Stimmrechts per Internet erlaubte Estland bereits 2005 bei Regional- und 2007 bei der Parlamentswahl. In Westeuropa stößt E-Voting nach wie vor auf Skepsis. Vor allem Argumente betreffend der mangelnden Sicherheit beziehungsweise der Manipulierbarkeit werden hier ins Feld geführt. In Österreich stimmen die Studenten in diesem Jahr erstmals auch elektronisch über ihre Hochschülervertretung ab.

Als Grund für die Einführung des E-Voting nennen die Befürworter zumeist die Erhöhung der Wahlbeteiligung. Ebendieser Grund führte auch in Estland dazu, dass es sich mittlerweile als Vorzeigeland bei diesem Thema präsentiert. In Österreich beispielsweise müssten hierzu noch einige juristische Fragen geklärt werden, meint der Zivilrechtsprofessor Wolfgang Zankl. Er zeigt sich gegenüber dem Thema E-Voting juristisch skeptisch. "Die geheime Wahl, die in Österreich Verfassungscharakter hat, wird durch die Möglichkeit des E-Votings etwas verwässert", so Zankl im Gespräch mit pressetext. Es bestehe noch einiges an Klärungsbedarf. Jedoch sei die Möglichkeit durchaus begrüßenswert, wenn damit die Wahlbeteiligung erhöht werden kann. (pte)