Gesetzentwurf vorgestellt

Rüttgers will rechtliche Klarheit schaffen

15.11.1996

Rüttgers möchte schnellstmöglich rechtliche Klarheit schaffen, damit sich die multimedialen Dienste wie Telebanking, Teleshopping und Internet-Nutzung unter klaren Voraussetzungen weiterentwickeln können. Der Minister hofft, daß er mit dem Gesetz, das zeitgleich mit dem Fall des Telekommunikationsmonopols für Privatkunden am 1. Januar 1998 in Kraft treten soll, Standards für die EU-Gesetzgebung vorgeben kann.

Weiterhin in Länderhand bleiben die Kompetenzen bei Diensten, die der Allgemeinheit zugänglich und damit im weitesten Sinne als Rundfunk anzusehen sind. Dazu zählen Pay-TV und Pay-per-view sowie elektronische Presse und Video on demand aus dem Unterhaltungsbereich. Unter die Verantwortung des Bundes sollen individuell vom Kunden abrufbare Dienste und damit auch die Nutzung des Internet fallen. Weiterhin sollen Telespiele, Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken künftig unter Bundeshoheit stehen. Den umstrittenen Bereich Teleshopping dürfen dann die Länder verwalten, wenn es sich dabei nicht allein um die Wiedergabe von Versandhauskatalogen handelt, sondern zusätzliche Unterhaltungsangebote, etwa Rate- und Gewinnspiele, hinzukommen.

Provider partiell verantwortlich

Ebenfalls strittig war die Verantwortung von Internet-Providern für die über sie erreichbaren Inhalte. Nachdem das Justizministerium die Provider von der Verantwortung freistellen wollte, das Innenministerium aber restriktive Regelungen forderte, sieht der Entwurf einen Kompromiß vor: Internet-Dienstleister sollen künftig nur dann für die von Dritten eingestellten Inhalte verantwortlich sein, wenn sie von diesen Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.

Die Definition des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) von "Schriften" soll auch auf elektronische Publikationen ausgedehnt werden. Damit wird die Bundesprüfstelle in die Lage versetzt, bestimmte Inhalte wie Volksverhetzung, Aufforderung zu Straftaten oder Werbung für Prostitution auch auf elektronischen Medien und Datenträgern zu indizieren. Diensteanbieter sollen dazu verpflichtet werden, Vorkehrungen zu schaffen, mit denen sie die Verbreitung entsprechender Inhalte verhindern können.

Zum Datenschutz sieht die geplante Neuregelung vor, daß keine oder sowenig wie möglich personenbezogene Daten erhoben werden sollen. Dieser Grundsatz müsse bei der Entwicklung neuer Systeme Berücksichtigung finden. Für digitale Signaturen und Unterschriften wird die Sicherungsinfrastruktur durch ein Lizenzierungs- und Zertifizierungssystem auf Basis der Public-Key-Technik geregelt. Zu einem privaten Schlüssel, mit dem ein Individuum seine Nachrichten versehen kann, verwaltet eine öffentliche Zertifizierungsstelle oder Behörde einen dazugehörigen öffentlichen Schlüssel, der eine Überprüfung der Identität des Absenders und der Unversehrtheit der signierten Daten ermöglicht.

Unberührt von den geplanten Regelungen bleibt vorerst der Bereich Kryptografie. Eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Entwurf, mit dem vor allem Maßnahmen gegen kriminelle Organisationen ermöglicht werden sollen. Wie dies mit dem Schutz individueller Kommunikationsbeziehungen zu vereinbaren ist, wird noch diskutiert.