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Rückschlag für Kazaa-Betreiber in Australien

04.03.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein australisches Bundesgericht hat einen Antrag von Sharman Networks, Betreiber des "Kazaa"-Filesharing-Netzes abgewiesen, dass bei einer kürzlich durchgeführten Razzia (Computerwoche.de berichtete) beschlagnahmtes Beweismaterial nicht für Ermittlungen benutzt werden dürfe, die eine Schließung von Sharman zum Ziel haben. "Das ist ein vollständiger Sieg für die Copyright-Eigentümer", frohlockte Michael Speck, früherer Polizeikommissar und inzwischen General Manager von Music Industry Piracy Investigations, einer von großen australischen Plattenfirmen gegründeten Ermittlungsfirma.

Der Musikindustrie ist Kazaa, wo neben Musik auch Filme, Software und andere Computerdateien getauscht werden, seit langem ein Dorn im Auge. Anwälte von Kazaa wollen die 23-seitige Entscheidung zunächst untersuchen, bevor sie diese kommentieren. Sharman-CEO Nikki Hemming kündigte bereits an, ihre Firma erwäge eine Berufung. (tc)