Router-Zwang bei DSL-Anschlüssen ist zulässig

17.01.2013

Dürfen Provider ihren Kunden die Verwendung eines bestimmten Router-Modells vorschreiben? Über diese Frage entbrannte in der Vergangenheit schon oft Streit zwischen Anwendern und Anbietern breitbandiger Web-Zugänge.

In einem Schreiben ihres hauseigenen Verbraucherservice stellte die Bundesnetzagentur jetzt klar, dass diese Praxis legal sei. Auch habe der Kunde kein Recht darauf, dass der Provider die detaillierten Zugangsdaten herausgebe. Diese Auffassung, so die Bundesnetzagentur weiter, decke sich mit der Haltung der EU.

Anlass für die Querelen war eine unklare Formulierung im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikations-Endeinrichtungen (FTEG). Dort wird dem Nutzer zugesichert, dass er an der Schnittstelle zum Netz jedes zulässige Endgerät betreiben darf. Allerdings wird in dem Gesetz nicht definiert, was die Schnittstelle zum Netz ist. Aus Kundensicht scheint dies in der Regel klar zu sein - die erste Telefondose. Die Provider sehen das anders und betrachten ihre Router beziehungsweise deren Telefon- und LAN-Buchse als Schnittstelle zum Netz. Eine Argumentation, die sich aus technischer Sicht nachvollziehen lässt, wenn etwa die Telefonie als VoIP-Service realisiert ist.

Auf der anderen Seite bleibt das ungute Gefühl, das eigene Netz nicht unter Kontrolle zu haben. Deshalb sollten Kunden, wenn sie Sicherheitsbedenken haben, einen zweiten Router einsetzen.(hi)