Roaming-Regelung ist endgültig verabschiedet

07.06.2007
Der EU-Beschluss zur Deckelung der Durchleitungpreise von Mobilfunkgesprächen ins europäische Ausland (international Roaming) hat die letzte Hürde genommen. Die EU-Minister haben dem Beschluss zugestimmt. Nach einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bis spätestens 27. Juni tritt das Gesetz in Kraft.

Heute haben die EU-Minister die Verordnung bestätigt, nach der die Kosten für Gespräche ins europäische Ausland begrenzt werden. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, eine Formsache, tritt sie engültig in Kraft. Nun sind Europas Mobilfunkbetreiber am Zuge und müssen die Regelung umsetzen.

Die Kunden der Netzbetreiber könnten noch in ihrem diesjährigen Urlaub von der Verordnung profitieren. Nach Angaben der EU-Ratspräsidentschaft soll sie spätestens am 27. Juni in Kraft treten. Dann haben die Mobilfunkanbieter einen Monat lang Zeit, ihren Kunden den "Eurotarif" anzubieten, wenn sie nicht bereits günstigere Auslandsoptionen anbieten. Weitere zwei Monate später müssen sie allen Kunden, die dann noch einen Standardvertrag haben, automatisch den gedeckelten Tarif berechnen. Die neuen Großhandelspreise sollen bereits zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten.

Nach dem EU-Beschluss dürfen die Mobilfunkbetreiber für einen Anruf ins europäische Ausland im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung maximal 49 Cent pro Minute ohne Mehrwertsteuer berechnen, im zweiten 46 Cent und im dritten 43 Cent. Für angenommene Gespräche aus dem europäischen Ausland gelten Preisobergrenzen von 24, 22 und 19 Cent. Die Großhandelspreise zwischen den Netzbetreibern sind in der Verordnung mit 30, 28 und 26 Cent festgelegt.

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