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Richtlinien zur Bildschirmarbeit auf dem Prüfstand

14.11.2006
Prof. Dr. Dieter Lorenz, Arbeitswissenschaftler am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der FH Gießen-Friedberg, ist damit beauftragt worden, die nationale Umsetzung der Bildschirmarbeitsrichtlinie in Deutschland zu untersuchen.
Immer mehr Menschen arbeiten am Computer/Bildschirm.
Immer mehr Menschen arbeiten am Computer/Bildschirm.

Bei der auf neun Monate angelegten Evaluation arbeitet er einer Pressemitteilung zufolge mit der TNS Infratest Sozialforschung zusammen. Auftraggeber des Projekts ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer europäischen Fachkonferenz im Juni 2007 vorgestellt und im Vergleich mit den Evaluationsresultaten anderer EU-Mitgliedsstaaten diskutiert.

Die EU-Richtlinie "Arbeit an Bildschirmgeräten" wurde 1996 in Deutschland mit der "Bildschirmarbeitsverordnung" in nationales Recht überführt. Seitdem ist die Arbeit an Bildschirmgeräten gesetzlich geregelt. Zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird nun die EU-Richtlinie europaweit überprüft. Dieses Regelwerk datiert aus dem Jahr 1990 und basiert auf Bestandsaufnahmen und Erkenntnissen, die aus der zweiten Hälfte der 80er Jahre stammen. In den zurückliegenden zwei Jahrzehnten hat sich aber die Nutzung von Bildschirmgeräten gravierend verändert.

So ist die Zahl der mit Bildschirmen ausgestatten Arbeitsplätze von drei Prozent (1985) auf einen Anteil angestiegen, der heute rund zwei Drittel aller Erwerbstätigen betrifft. Bildschirmarbeit ist nicht nur in klassischen Büroberufen Standard, sondern hat z.B. auch in der Produktion oder im Klinikbetrieb ihren festen Platz. Die Nutzung von mobilen Systemen nimmt zu. Auch die technischen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten 20 Jahren enorm gewandelt: manche Bestimmungen der Richtlinie (z.B. Flimmerfreiheit und Strahlung) sind heute nicht mehr zeitgemäß.

Gemeinsam mit dem Partnerinstitut wird der Giessener Arbeitswissenschaftler untersuchen, wie die deutsche Verordnung in den Unternehmen und von den Beschäftigten aufgenommen wurde. Darüber hinaus geht es darum zu ermitteln, ob und in welchen Punkten die Richtlinie überarbeitet werden muss. Prof. Lorenz kann dabei auf seine Erfahrungen aus früheren Projekten zurückgreifen. So hat ein von ihm geleitetes Team im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Jahr 2005 rund 130 Bildschirmarbeitsplätze an medizinischen Großgeräten untersucht. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass in einer Vielzahl der überprüften Fälle die arbeitswissenschaftlichen Anforderungen nicht erfüllt sind. Als Reaktion darauf legte das Forschungsteam nicht nur eine repräsentative Beschreibung des Ist-Zustands vor, sondern gab den Verantwortlichen in Kliniken und Praxen auch umfassende Empfehlungen und Beispiele zur Gestaltung an die Hand. (tc)