Richterin rügt SCOs Beweismangel gegen IBM

30.06.2006
Rund zwei Drittel der angeblichen Beweispunkte nicht zur Klage zugelassen.

SCO gehen nicht nur die Argumente aus, die Unix-Company hat sich darüber hinaus vom Gericht eine kapitale Rüge eingehandelt: Das Unternehmen habe vorsätzlich und "unentschuldbar" Anordnungen des Gerichts missachtet. Magistratsrichterin Brooke Wells gab einem Antrag von IBM, 198 der 293 von SCO benannten Beweispunkte nicht zur Klage zuzulassen, in 187 Fällen statt. Es seien Behauptungen, aber keine Beweise.

"Angesichts der Menge des Codes, die SCO zur Untersuchung erhalten hat, betrachtet es das Gericht als unentschuldbar, dass SCO im Wesentlichen immer noch nicht alle Details auf den Tisch gelegt hat", zitiert der Nachrichtendienst "Computergram" aus einem Urteil von Richterin Wells. "Würde man einem Menschen einen Ladendiebstahl vorwerfen, dürfte man sicherlich erwarten, dass dieser Person erklärt würde, was sie gestohlen haben soll. Es wäre absurd, wenn ein Polizeibeamter dem Angeklagten erklären würde: 'Du weißt, was du gestohlen hast; ich werde es dir nicht sagen.' Es wäre auch absurd, dem Verdächtigen den kompletten Artikelkatalog des Geschäfts vorzulegen und zu fordern: Irgendwo da drin sind die Dinge, die du gestohlen hast. Also finde heraus, was es war!"