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Richter weist Verisign-Klage gegen ICANN ab

27.08.2004

Richter Howard Matz vom District Court in Central California hat gestern eine Klage von Verisign gegen die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers abgewiesen. Bei dem ursprünglich im Februar dieses Jahres angestrengten Verfahren (Computerwoche.de berichtete), das später erweitert wurde (Computerwoche.de berichtete), witterte Verisign unter dem Deckmantel der ICANN eine Verschwörung von Konkurrenten gegen seinen umstrittenen Service "Sitefinder". Dafür habe Verisign keine ausreichenden Beweise beibringen können, befand Matz.

Endgültig vom Tisch ist die Angelegenheit damit leider noch nicht. Matz entschied nur in Sachen Bundeskartellrecht. Sechs weitere in Verisigns Klageschrift aufgeführte Punkte schmetterte er zwar gleich mit ab, allerdings können diese nach kalifornischem Recht erneut eingeklagt werden. Was Verisign auch prompt angedroht hat. "Dies bedeutet, dass der Fall vor einem Gericht des Staates Kalifornien gehört wird", erklärte Verisigns Vice President of Government Affairs Tom Galvin. "Damit ändert sich zwar der Ort, nicht aber unser Ziel, Klarheit darüber zu gewinnen, welche Rolle der ICANN zukommt und wie bei der Einführung neuer Services zu verfahren ist.

Die ICANN hingegen sieht sich durch Matzens Urteil gestärkt. "Die Entscheidung des Bundesgerichts ist eine weitere wichtige Bestätigung des Mehrparteien-Partizipationsmodells und bekräftigt die Struktur der ICANN", erklärte deren Generaljustiziar John Jeffrey. (tc)