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Richter schmettert Walter Hewletts Klage ab

01.05.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Da wird der 1. Mai unerwartet doch zum Tag der Arbeit für Online-Journalisten: Richter William Chandler vom US-Bezirksgericht in Delaware hat die Klage von HP-Gründersohn Walter Hewlett gegen die geplante Fusion mit Compaq (Computerwoche online berichtete) abgewiesen. Damit ist endgültig der Weg frei für den Merger, um den in den vergangenen acht Monaten eine hitzige Debatte entbrannt war.

Chandler schrieb in seiner 45-seitigen Begründung, Hewlett habe keine schlüssigen Beweise dafür beibringen können, dass HP seinen Anlegern entscheidende Informationen vorenthalten oder die Abstimmung manipuliert habe. Der opponierende Gründersohn, in der vergangenen Woche bereits aus dem Verwaltungsrat abgewählt (Computerwoche online berichtete), fügt sich in sein Schicksal. Er werde nicht mehr in die Berufung gehen und seine Revision der Aktionärsabstimmung einstellen, kündigte Hewlett an. Stattdessen werde er nun alles tun, um die Transaktion zu unterstützen.

"Ich war mit dem HP-Board uneins über die Vorteile der Compaq-Übernahme; andererseits habe ich mich stets bemüht, zum Wohle der HP-Shareholder zu handeln", sagte Hewlett in seiner Stellungnahme. "Ich werde daher nun alles in meiner Macht stehende tun, um die Übernahme von Compaq erfolgreich zu gestalten. Und ich werde auch all jene, die in den vergangenen Monaten meine Meinung geteilt haben, anhalten, das Gleiche zu tun."

Eine HP-Sprecherin kommentierte: "Diese Entscheidung spricht für sich selbst. Wir sind selbstverständlich zufrieden, und es wird Zeit, dass wir die Sache vorantreiben können."

Auch wenn die Angelegenheit juristisch nicht weiter verfolgt wird, bleibt doch ein bitterer Beigeschmack zurück. Speziell in Bezug auf das Votum des Großaktionärs Deutsche Bank Asset Management brachte Richter Chandler in seiner Begründung Bedenken zum Ausdruck. Er schreibt: "Die Angelegenheit wirft klar Fragen auf hinsichtlich der 'internen ethischen Mauer', die vorgeblich Deutsche Bank Asset Management von der Handelsabteilung trennt." Die Investment-Abteilung der Deutschen Bank hatte am 19. März und damit unmittelbar vor der Abstimmung eine Telefonkonferenz mit den Asset-Management-Kollegen anberaumt, um über das Votum zu sprechen.

Die Bank erklärte in einer knappen Stellungnahme, sie sei erfreut, dass das Gericht letztendlich zum dem Schluss gekommen sei, das Proxy Committee des Geldinstituts habe "im besten Interesse der seiner Anlagekunden" entschieden und sich dabei "strikt an den Vorteilen der Transaktion orientiert".

HP-Chefin Carly Fiorina, die vor allem durch ein umstrittenes Voicemail an ihren Finanzchef in die Kritik geraten war (Computerwoche online berichtete), nahm der Richter aus der Schusslinie. Er könne keine unrechtmäßige Einflussnahme feststellen. Auch sonst sei es in Fiorinas Kommunikation mit der Deutschen Bank "stets um die Vorteile der Fusion und nicht um die Folgen des Deutsche-Bank-Votums aud die künftige Geschäftsbeziehung beider Unternehmen" gegangen. (tc)