Der Widerruf gilt rückwirkend, das heißt, Kunden müssen nicht für Verbindungskosten aufkommen, die über diese Dialer entstanden sind. Die Reg TP begründet ihre Maßnahme damit, dass die von den drei genannten Firmen registrierten Einwahlprogramme die Regeln für Sonderrufnummern nicht erfüllen. Als Grund wurde das Fehlen einer so genannten Wegsurfsperre genannt. Sie verhindert ein Aufrechterhalten solcher Verbindungen zu teuren Mehrwertdienste-Rufnummern über einen längeren Zeitraum und soll Verbraucher vor überhöhten Telefonrechnungen schützen. Die Wegsurfsperre ist ein Kriterium des seit August 2003 gültigen "Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/ 0900er-Mehrwertdiensterufnummern". Darin ist geregelt, dass eine solche Einwahlsoftware bei der Reg TP mit Minuten- und Einwahlpreisen gelistet sein muss. Dabei dürfen die Minutenpreise zwei Euro nicht überschreiten und zeitunabhängige Tarife nicht teurer sein als 30 Euro. Außerdem muss der Download des Dialers für den Nutzer klar erkennbar sein. (pg)