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RegTP verbilligt Line Sharing und genehmigt "enjoy Tarif"

28.06.2004

Die Regulationsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am vergangenen Freitag und heute einige Entscheidungen gefällt, von denen Endkunden in Form niedrigerer Preise profitieren dürften. In Sachen Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte verordnete die Behörde Preissenkungen. Für die Übernahme eine Kupferdoppelader Zweidraht von der Telekom ohne Schaltarbeiten beim Endkunden zahlen Wettbewerber beispielsweise künftig nur noch 47,97 Euro, das sind 15 Prozent weniger als bisher und 35 Prozent weniger als vom früheren Staatsmonopolisten beantragt. Für eine Kündigung im Falle eines Wechsels zu einem Wettbewerber (oder Rückkehr zur Telekom) sinkt der Preis um 36 Prozent auf 19,95 Euro. Fall der Netzbetreiber bei der Kündigung nicht gewechselt wird, sinken die Kosten um 22 Prozent auf 36,55 Euro.

Ebenfalls reduziert hat die RegTP die Entgelte für den geteilten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL, "Letzte Meile"). Für deren hochbitratigen Teil - interessant für DSL - werden ab 1. Juli entsprechend dem Antrag der Telekom 2,43 Euro pro Monat fällig.

Last, but not least wurde heute der Zusatztarif "enjoy Tarif" bewilligt. Dieses hatte die Deutsche Telekom beantragt, nachdem ihr erster Versuch mit einem so genannten Zehn-Cent-Tarif abgelehnt worden war (Computerwoche.de berichtete). Bei enjoy können Kunden gegen eine zusätzliche Grundgebühr von 4,68 Euro pro Monat Orts- und Deutschlandgespräche für zwölf Cent pro Minute führen. Diesen Tarif hält die RegTP für "für Wettbewerber nachbildbar". Im Zuge der Genehmigung wurde der Telekom allerdings auferlegt, monatlich die Entwicklung der Kundenzahlen und das tatsächliche Nutzungsverhalten im Rahmen des neuen Tarifs zu melden. Damit will der Regulierer sicher stellen, dass keine Beeinträchtigungen des Wettbewerbs erfolgen.

RegTP-Präsident Matthias Kurth rät allen Telefonkunden, "bei der Wahl eines Optionstarifs vor allem das Kleingedruckte der Anzeige sorgfältig zu lesen". Tarife wie enjoy rechneten sich nicht für Viel-, sondern vor allem für Langtelefonierer. Man sollte daher vor der Bestellung das eigene Telefonverhalten anhand älterer Rechnungen genau untersuchen. Die höheren Grundgebühren fielen überdies auch an, wenn man im Urlaub oder auf Reisen sei. Vermeintliche Vorteile könnten sich so ins Gegenteil verkehren. Letzen Endes setze die RegTP in diesem Bereich auf "den mündigen und aufgeklärten Verbraucher", so Kurth. (tc)