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RegTP muss Gebühren rückerstatten

02.05.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) muss laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Mobilfunkanbietern Vodafone D2 und O2 rund zehn Millionen Euro Gebühren zurückzahlen. Die Höhe der Forderungen für die Erteilung von Rufnummern habe in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand für die Behörde gestanden, so die Begründung der Richter. Zwar dürften die RegTP-Verantwortlichen eine Gebühr verlangen. Diese müsse aber dem wirtschaftlichen Wert der Rufnummern entsprechen und dürfe sich nicht völlig vom Verwaltungsaufwand lösen. Mit dem Spruch wies der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Revision der RegTP gegen ein Urteil des

Oberverwaltungsgericht Münster zurück.

Die Gebührenrückzahlung ist nicht der einzige Ärger, der der Regulierungsbehörde ins Haus steht. Nach der Öffnung des Ortsnetzes laufen die privaten Telefonanbieter Sturm gegen die ihrer Meinung nach zu hohen Zahlungen an die Telekom. So müssen die Anbieter im Schnitt 1,5 Cent für die Nutzung des Netzes an den ehemaligen Staatsbetrieb abführen. Damit werde es fast unmöglich, Call-by-Call-Angebote unter den Preisen der Telekom anzubieten, so der einhellige Tenor der Kritiker. Dies sei das falsche Signal an den Markt. Einzelne private Anbieter erwägen bereits rechtliche Schritte gegen die Aufsichtsbehörde. (ba)