Gesetzesänderung geplant

Regierung will Schutz vor 0190-Abzocke verbessern

14.06.2002
MÜNCHEN (CW) - Bürger und Unternehmen sollen besser vor dem Betrug mit 0190-Nummern geschützt werden. Das will das Bundeskabinett über eine Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) erreichen.

Die Bundesregierung möchte ein Ende machen mit Betrügereien im Zusammenhang mit unseriösen 0190-Angeboten. Unter dieser Vorwahl können Firmen Dienstleistungen anbieten, für die sie das Entgelt nach eigenem Ermessen festsetzen. In letzter Zeit sind solche Services besonders wegen der berüchtigten Dialer-Programme ins Gerede gekommen. Dabei wird zum Teil ohne Wissen des Surfers ein Programm auf dem Rechner installiert, das dann den Zugang zum Internet über eine 0190-Nummer (im Amtsdeutsch auch Mehrwertdienstetelefonnummer genannt) zu einem viel zu hohen Preis herstellt.

Über eine Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) möchte die Bundesregierung diesen Betrügereien nun einen Riegel vorschieben. Unter anderem müssen künftig alle Netzbetreiber, die derartige Servicenummern vergeben, auf die gesetzlichen Bestimmungen und deren Einhaltung hinweisen. Bei einer Zuwiderhandlung des Inhalteanbieters können die Carrier die Nummer sperren.

Außerdem müssen die Netzbetreiber künftig die Adressen der Anbieter von 0190-Diensten in der Telefonrechnung vermerken. Das soll Kunden die Möglichkeit geben, in akuten Fällen schnell und gezielt zu reagieren. Die rechnungsstellenden Unternehmen müssen die Kunden außerdem ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie etwaige unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen brauchen.

Ergänzend zu diesen Maßnahmen hat das Kabinett beschlossen, eine zusätzliche Bestimmung in das Unterlassungsklagegesetz aufzunehmen. Bürger und Unternehmen, denen unverlangt Waren zugesendet oder Dienstleistungen erbracht werden, bekommen dadurch einen Auskunftsanspruch gegen den entsprechenden Diensteanbieter. Damit soll verhindert werden, dass Betrüger eine Briefkastenfirma oder eine Internet-Adresse benutzen, um sich zu verstecken. Damit die Änderungen wirksam werden, muss der Bundesrat noch seine Zustimmung geben.

Sinnvolle Maßnahme oder populistischer Schnellschuss?

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller sieht die genannten Maßnahmen nicht nur als Mittel zum Schutz der Verbraucher. Sie seien vielmehr auch im Sinne seriöser Firmen, die über 0190-Nummern ihre Dienste anbieten. Diese Ansicht teilt die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) e.V. nicht. Hans-Joachim Kruse, Vorsitzender des FST, sieht in den geplanten Änderungen des TKV einen "unsystematischen, populistischen Schnellschuss", der keinen besseren Verbraucherschutz biete.

Der Verein plädiert stattdessen für die Einrichtung einer "regulierten Selbstkontrolle", wie es sie etwa in Irland oder Holland gibt. In enger Zusammenarbeit mit der für die Nummernvergabe zuständigen Behörde biete eine solche Institution eine wesentlich bessere Möglichkeit, um dem Missbrauch von 0190- oder anderen Servicenummern entgegenzuwirken. (ave)