Web

Regierung weicht elektronische Signatur auf

17.01.2002
0

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Bundesregierung hat gestern die flächendeckende Einführung der digitalen Signatur in der Bundesverwaltung beschlossen. Mit dem Beschluss schafft die Behörde zwar eine Voraussetzung für die Initiative "BundOnline 2005", mit der sich die Bundesregierung verpflichtet hat, sämtliche Dienstleistungen des Bundes auch über das Internet anzubieten, gleichzeitig relativiert sie aber Regelungen des 1997 erstmals verabschiedeten Signaturgesetzes. So soll die qualifizierte elektronische Signatur nur zum Einsatz kommen, soweit das aufgrund von Formvorschriften oder der Anwendungen erforderlich ist. Das ist überall da der Fall, wo rechtsverbindliche Unterschriften zwingend notwendig sind. Der Grund für diese Einschränkung dürfte sein, teure Chipkarten-Lösungen, die für qualifizierte Signaturen notwendig sind, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Billigere Software-basierte Signaturverfahren sollen demnach in Fällen "ohne besondere Formerfordernis" genügen. Dazu zählt laut Beschluss zum Beispiel "informelles oder formfreies Verwaltungshandeln, das per E-Mail abgewickelt werden kann." Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechniken sollen bis Ende 2003 flächendeckend in der Bundesverwaltung eingeführt werden.

Den kompletten Text des Beschlusses hat das Bundesinnenministerium auf seiner Website veröffentlicht. (lex)