Kein Kompromiss

Regierung kürzt Gründerzuschuss

24.11.2011
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.
Bereits im Oktober hatte der Bundestag beschlossen, den Gründungszuschuss stark zu kürzen. Nach dem Veto des Bundesrates fand nun der Vermittlungsausschuss keinen Kompromiss.

Schlechte Nachrichten für Gründungswillige: Das vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" wird die staatliche Förderung der Gründer in Deutschland erheblich beschneiden. Stand bisher ein jährliches Budget von 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung, werden es künftig nur noch 470 Millionen Euro sein. Der Rechtsanspruch auf Gründerzuschuss wird abgeschafft. Gründer werden nicht mehr neun Monate, sondern nur noch sechs Monate lang gefördert. Der Bundesrat hatte dagegen zwar sein Veto eingelegt, aber im Vermittlungsausschuss fand sich am Dienstag abend kein Kompromiss. Nun wird der Bundesrat morgen über das Gesetz abschließend abstimmen.

Kürzung um 74 Prozent

Nur noch 470 Millionen statt 1,8 Milliarden Euro gibt es künftig für Gründer.
Nur noch 470 Millionen statt 1,8 Milliarden Euro gibt es künftig für Gründer.
Foto: Wendler

"Die wichtigste Gründungsförderung in Deutschland wird um 74 Prozent gekürzt", kommentiert Andreas Lutz von der Informationsseite gruendungszuschuss.de. In den letzten Wochen hatten Wissenschaftler darauf hingewiesen, dass der Gründungszuschuss eines der wirksamsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik ist und die Einsparungen zu Mehrausgaben an anderer Stelle, beim Arbeitslosengeld I und II, führen werden.

Gründungsexperte Andreas Lutz: "Der Gründungszuschuss beträgt künftig noch immer bis zu 18.000 Euro."
Gründungsexperte Andreas Lutz: "Der Gründungszuschuss beträgt künftig noch immer bis zu 18.000 Euro."
Foto: Andreas Lutz

Da das Gesetz nur noch dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden muss, werden die Kürzungen in wenigen Wochen in Kraft treten. "Betroffene Existenzgründer haben nur noch wenige Tage Zeit, um ihre Selbständigkeit anzumelden und den Gründungszuschuss in seiner bisherigen Form zu beantragen", sagt Gründungsberater Lutz. "Der Gründungszuschuss beträgt künftig noch immer bis zu 18.000 Euro und bleibt ganz entscheidend für den Erfolg des Vorhabens. Allerdings wird ihn nicht mehr jeder bekommen. Wer es richtig angeht, hat aber auch künftig gute Chancen auf die Förderung."