Regelung zur Scheinselbständigkeit

Regierung kommt Freiberuflern entgegen

26.11.1999
MÜNCHEN (CW) - Bisher waren es nur Empfehlungen, die die Mitglieder der Expertenkommission zur Änderung des Scheinselbständigkeitsgesetzes vorgelegt hatten. Jetzt hat sich die Regierungskoalition die Vorschläge zu Herzen genommen und die umstrittene Regelung in weiten Teilen rückwirkend zum 1. Januar 1999 korrigiert.

So wird der Kernpunkt der Riester-Reform, die Umkehr der Beweislast, zurückgenommen. Nicht mehr der Freiberufler oder seine Auftraggeber müssen die Selbständigkeit beweisen, sondern die Sozialversicherungen. Die frühere Regelung, die eine Haftung der Firmen vorsah, hatte auch in der IT-Branche dazu geführt, daß zahlreiche Freiberufler keine Folgeprojekte mehr bekamen.

Entgegengekommen ist man den Selbständigen auch in zwei weiteren Punkten: Die Vermutung der Scheinselbständigkeit wird nur noch ausgesprochen, wenn der Betroffene den Behörden die Auskünfte verweigert. Zudem werden "unzumutbare Beitragsnachforderungen" ausgeschlossen.