Rechtsstreit hatte den Verkauf erheblich behindert Encore darf den Namen Infinity in Deutschland wieder benutzen

13.01.1995

MUENCHEN (CW) - Nach einem mehr als eineinhalbjaehrigen Rechtsstreit darf Encore Computer wieder das Warenzeichen Infinity im deutschsprachigen Raum benutzen. Von Maerz 1993 bis Oktober 1994 waren Marketing und Verkauf der Multiprozessor-Rechner "Infinity 90" und "Infinity R/T" sowie der Grossrechner-Speichersysteme "Infinity SP" per Gerichtsbeschluss untersagt.

Im Oktober 1992 machte sich der amerikanische Grossrechnerhersteller Encore auf die Suche nach neuen Kunden: Mit dem mit 800000 Dollar relativ billigen Multiprozessor-Rechner Infinity 90 wollte das Unternehmen den Markt fuer Grossrechner von IBM, Amdahl oder Fujitsu erobern. Tatsaechlich konnten bis zum Sommer 1994 rund 50 bis 60 der Infinity-Systeme verkauft werden.

Doch in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz war der Umsatz nahezu gleich Null, weil "Infinity" in Deutschland ein Warenzeichen der Firma DSM in Muenchen war. Sie hatte den amerikanischen Namensvetter Mitte 1993 entdeckt und den weiteren Gebrauch des Namens in Deutschland per Abmahnung untersagt. Encore stand damit vor der paradoxen Situation, einen Rechner ohne Namen anbieten zu muessen. Eine Aenderung der Bezeichnung war ausgeschlossen, weil sie in allen (meist englischsprachigen) Handbuechern und auch in einigen Hilfsprogrammen des Betriebssystems benutzt wird.

Nach Aussagen von Encore bot DSM das Warenzeichen zum Verkauf an, doch sei der Preis voellig inakzeptabel gewesen. Erst nach mehr als 15 Monaten Verhandlungen, in die sich auch weitere Hersteller mit Infinity-Produkten eingeschaltet hatten, konnte sich Encore im September 1994 grundsaetzlich mit DSM einigen. Im Oktober 1994 kaufte Encore dann das Warenzeichen von DSM zurueck.

Der Abschluss der Verhandlungen war noch noetiger geworden, weil die amerikanische Zentrale inzwischen die Infinity-Familie um das Speichersystem Infinity SP ergaenzt hatte.