Richtigstellung zu dem Bericht in der CW Nr. 14 vom 31. März 1989:

Rechtsstreit Apple gegen Microsoft/HP

07.04.1989

Positives Urteil - für Apple in einem wichtigen Vertragspunkt: Das Gericht weist den Anspruch von Microsoft zurück, Windows 2.03 sei lizenziert.

Die Apple Computer Inc. gibt bekannt, daß das US-Distriktgericht von San Franzisco folgendes Urteil verkündet hat: Die Version Windows 2.03 von Microsoft fällt nicht unter einen von Apple und Microsoft am 22. November 1985 abgeschlossenen Lizenzvertrag. Microsoft hatte geltend gemacht, auch Windows 2.03 - eine grafisch orientierte Benutzerschnittstelle für IBM-kompatible Personal Computer - falle unter diesen Lizenzvertrag.

Apple hatte gegen Microsoft Klage eingereicht mit dem Vorwurf, die Version 2.03 von Windows sei ein nicht autorisiertes Derivat der Macintosh-Benutzeroberfläche. Diese beruht auf einer audiovisuellen Grafik-Technologie und ist von Apple mit einem Copyright belegt.

"Wir freuen uns über dieses Urteil, da es Apples Auffassung für richtig erklärt, daß Windows 2.03 unser Lizenzabkommen mit Microsoft aus dem Jahre 1985 weit überschreitet", sagte Albert A. Eisenstat, Senior Vice President von Apple. "Mit dieser geklärten Vertragsauslegung sehen wir nun hoffnungsvoll auch den anderen, noch ungeklärten Streitpunkten entgegen", ergänzte Eisenstat.

Am 17. März 1988 hatte Apple gegen Microsoft und Hewlett-Packard Klage erhoben, um die Macintosh-Technologie der grafischen Benutzeroberfläche an Computern gegen Copyrightverletzungen zu schützen.

Betroffen waren zwei Produkte: Windows 2.03 von Microsoft und New-Wave von Hewlett-Packard. Denn Apples Benutzeroberfläche macht den Macintosh-Personal-Computer auf seine Art einzigartig. Der Umgang mit diesen Computern gilt als außerordentlich anwenderfreundlich.

Im Mai 1988 hatte Microsoft darum gebeten, den Prozeßgegenstand aufzugliedern und das Lizenzabkommen von 1985 gesondert zu behandeln. Dieses Abkommen war damals zustande gekommen, um einen Streit darüber zu beenden, ob die Version 1.0 des Microsoft-Programms Windows womöglich Apples Rechte an der audiovisuellen Benutzeroberfläche des Macintosh verletze.

Das Urteil des Richters William W. Schwarzer berührt nicht jenen Teil der Copyrightklage, in dem eine prinzipielle Entscheidung zur Frage der Copyrightverletzung noch aussteht. Ein erster Verhandlungstermin, der den Fortgang des Verfahrens klären soll, ist für den 14. April 1989 anberaumt.

München, den 3. April 1989 Apple Computer GmbH gez. Gerhard Jörg, Geschäftsführer

Anmerkung der Redaktion: Uns lagen zu dem genannten Rechtsstreit mißverständliche Informationen vor. Wir werden weiter recherchieren und auf die Angelegenheit zurückkommen.