Nach einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts

Rechtsanwalt befürchtet "Krieg der Domain-Rechte"

26.11.1999
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg sorgt in der Internet-Branche mit einem aktuellen Urteil für Unruhe. Es untersagte die Verwendung von Gattungsnamen wie Flug.de oder Buch. de als Domain-Adresse.

Jeder Online-Nutzer weiß, daß Unternehmen wie Einzelpersonen sich im Internet neben ihrer Namensbezeichnung auch mit Gattungsbezeichnungen präsentieren. So finden sich im hart umkämpften Markt der Online-Reise-Anbieter Domains wie "flug.de", "reise.de", "last-minute.de" etc. Vergleichbare Gattungsbezeichnung gibt es beispielsweise auch für Klebstoff ("klebstoff.de") oder "buecher.de" sowie "buch.de".

Bisher haben Gerichte im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren geurteilt, eine solche Nutzung eines Allgemeinbegriffes verstoße nicht gegen Wettbewerbsrecht (Landgericht München, Aktenzeichen 17 HKO 3447/97 - "sat-shop.com"). Andere konnten eine Wettbewerbswidrigkeit im Eilverfahren ohne Kenntnis der Nutzergewohnheiten nicht feststellen (OLG Frankfurt am Main, Az. 6 W 5/97 - "wirtschaft-online.de").

Nach der zwischenzeitlich eingekehrten Ruhe entschied nunmehr das Hanseatische OLG in einem Hauptsacheverfahren mit Urteil vom 13. Juli 1999 (Az. 3 U 58/98), daß die Verwendung eines Gattungsbegriffs zu einer wettbewerbswidrigen Kanalisierung der Kundenströme führe. Der Gattungsbegriff werde dadurch im Internet faktisch monopolisiert.

Konkret ging es um den Begriff "mitwohnzentrale.de". Seine Verwendung sei eine nach Paragraph 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) wettbewerbswidrige Behinderung des Leistungswettbewerbs. Kunden ließen sich auf die mit dem Branchenbegriff bezeichnete Homepage locken und seien dann zu bequem, um Alternativangebote zu suchen. Mit dieser für Allgemeinbegriffe bisher einmaligen Entscheidung des Hanseatischen OLG besteht nunmehr erhebliche Ungewißheit, inwieweit die Benutzung von Gattungsbezeichnungen zulässig ist. Folgt man der Ansicht des Gerichts, so dürften einzelne Anbieter die Domains "flug. de" oder "last-minute.de" ebenfalls nicht mehr ohne klarstellenden Zusatz nutzen. Da sehr viele Branchenbegriffe als Domain-Adressen verwendet werden, könnte es zu einer Prozeßflut kommen.