Hüten Sie sich vor Radikallösungen

Rechtliche Fallstricke beim Cloud Computing

17.08.2010
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Mit guter Vertragsgestaltung rechtliche Hürden überwinden

Ob die Nutzung von Cloud-Services in Anbetracht all dieser Pflichten in Frage kommt, muss der Anwender von Fall zu Fall entscheiden. Es gibt momentan sicherlich noch Bereiche, in denen hiervon eher abzuraten ist. Andererseits lassen sich viele rechtliche Hürden mit einer entsprechenden Vertragsgestaltung auch überwinden.

Fazit

Die Entscheidung für Cloud Computing fordert Unternehmen in technischer wie auch in rechtlicher Hinsicht. Anstatt einer radikalen Umstellung der bestehenden IT-Landschaft sollte daher ein schrittweises Vorgehen gewählt werden, um die Risiken bewusst zu begrenzen. (oe)

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Der Autor Dr. Jan Geert Meents ist Partner der Wirtschaftskanzlei DLA Piper in München (www.dlapiper.com).