Schlechte Noten für IT-Nutzung und Rahmenverträge

Rechnungshof rügt Bundesverwaltung

09.01.2004
MÜNCHEN (CW) - In seinem jüngsten Jahresbericht moniert der Bundesrechnungshof, die Bundesverwaltung mache keinen klaren Vorgaben zu Nutzung und Austausch von IT-Komponenten. Angesichts umfangreicher Neuanschaffungen sei koordiniertes Vorgehen dringend erforderlich.

Die Prüfer bemängelten in ihrem Bericht, dass es keine Richtlinien zu Nutzungsdauer und Austausch der IT-Komponenten gebe. Wenn Behörden Hardware ausmusterten, fehle meist ein stichhaltiger Grund. Außerdem überlegten die Verantwortlichen nicht, ob und wie sich die Altgeräte weiterverwenden ließen. Das Gleiche gelte für die Softwarestrategie: "Der Wechsel von Softwareversionen orientierte sich oftmals an der Firmenpolitik einzelner Softwareanbieter und nicht an den dienstlichen Erfordernissen."

Gründe für diesen Missstand seien fehlende Vorgaben sowie mangelnde Kenntnisse des Haushaltsrechts. Ferner würden IT-gestützte Inventarisierungsprogramme nur unzureichend genutzt. Hier müsse die dafür verantwortliche Koordinierungs- und Beratungsstelle (KBSt) des Bundesinnenministeriums stärker aktiv werden, fordern die Prüfer. Die für die Informationstechnik in der Bundesverwaltung zuständige Einrichtung soll Hinweise entwickeln, wie sich vorhandene IT-Systeme länger nutzen ließen.

Behörden fehlen Informationen

Auch bei der Vergabe von IT-Aufträgen würden Steuergelder verschwendet, kritisieren die Rechnungsprüfer. So wüssten die Beschaffungsstellen der Bundesbehörden meist nur zufällig von bestehenden Rahmenverträgen mit IT-Anbietern. Außerdem gebe es große Unsicherheiten über Bindungswirkung und Abnahmeverpflichtung. Laut dem Prüfungsbericht unterschieden sich die Rahmenverträge ferner erheblich in Inhalt und Struktur. Es fehle eine zentrale Instanz, die entsprechende Informationen bündle und zum Abruf bereitstelle. Ferner müssten die Bundesbehörden die Wirtschaftlichkeit derartiger langfristiger Verträge stärker im Auge behalten. "Ohne zeitnahe Preisanpassungen in den Teilbereichen, in denen die Preise rasch sinken, werden abgerufene Einzelaufträge zunehmend unwirtschaftlich." (ba)