Rechenzentren contra Steuerberater

25.07.1975

HANNOVER - Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die dritte Änderung des Steuerberatungsgesetzes hat der Verband Deutscher Rechenzentren angemeldet. Bundespräsident Scheel hat zugesagt, erst zu unterschreiben, wenn geprüft ist, ob die geplante Änderung mit dem Grundgesetz in Einklang steht.

Geplant ist, daß künftig jede Hilfeleistung nicht nur beim Führen von Büchern, sondern auch bei Aufzeichnungen von steuerlicher Bedeutung eine "Hilfeleistung in Steuersachen" sein soll. Das ist aber den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

Wenn auch Kontierungen und Buchungsanweisungen, Lohnabrechnung, Fakturierung und Lagerbestandsfortschreibung eine "Hilfeleistung in Steuersachen" sind, fürchten die Servicerechenzentren um ihr Geschäft. Sie betrachten die geplanten neuen Vorschriften als Eingriff in die verfassungsmäßig garantierte Berufsfreiheit. -py