Datensicherungsschränke:

RAL-Prüfvermerk- ein Zeichen für Qualität

30.01.1981

Klaus Lickteig, Geschäftsführer der Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e. V., Frankfurt, nimmt Stellung zu dem in der CW 46/80 erschienenen Artikel "Prüfplakette ist kein Zeichen für Qualität" von Karl Müller, Wright Line GmbH, in dem sich der Autor mit dem Gütesicherungssystem für Datensicherungsschränke der Frankfurter Forschungs- und Prüfgemeinschaft befaßt:

So positiv der Verfasser dieses System zu Recht beurteilt, so bedauerlich ist es, daß er bei seiner Betrachtung über den Prüfvermerk als Qualitätszeichen für Datensicherungsschränke zu falschen Schlußfolgerungen gelangt, die einer Berichtigung bedürfen. Vermutlich liegt dies daran, daß Wright Line nicht dem Gütesicherungsverfahren für Datensicherungsschränke unterliegt.

Müller bemängelt, daß Datensicherungsschränke nach RAL-RG 626/7 "noch immer erhebliche Unterschiede aufweisen". Hierzu ist festzustellen, daß das RAL-Gütesicherungsverfahren für Datensicherungsschränke nicht zum Ziel hat, Qualitätsunterschiede zu verhindern, sondern sie im Sinne eines lauteren Wettbewerbs zu fördern.

Das VDMA-Einheitsblatt 24 991 Teil 1, Ausgabe Juni 1979, definiert Prüfbedingungen für das Brandverhalten von Stahlschränken und sonstigen Behältern und stellt keine verbindliche Bauvorschrift für Datensicherungsschränke dar. Mit der objektiven und reproduzierbaren Brandprüfung nach dem VDMA-Einheitsblatt 24 991 wird das Brandverhalten der jeweiligen Datensicherungsschränke mit Hilfe wirklichkeitsnaher Prüfmethoden ermittelt. Hierfür stehen im Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz der TU Braunschweig die modernsten Prüfeinrichtungen zur Verfügung.

In Zusammenarbeit mit Benutzern von Stahlschränken, Behörden, der Versicherungswirtschaft sowie Wissenschaft und Forschung hat die deutsche Geldschrankindustrie die Prüfbedingungen für Datensicherungsschränke als VDMA-Einheitsblatt 24 991 erstellt. Die vorgeschriebenen Brandprüfungen sollen nachweisen, daß Stahlschränke oder sonstige Behälter zur Aufbewahrung von Papier und Datenträgern die vom Hersteller zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Die Prüfkriterien, wie maximale Temperaturerhöhungen, relative Luftfeuchte, sind an den für Informationsträger zulässigen Brandlasten orientiert. Müllers Frage, welches Produkt diese Kriterien am besten erfüllt, beziehungsweise der Hinweis, daß bei der Prüfung ein Brandfall nicht in seinem "schlimmstmöglichen Ausmaß" simuliert wird, ist deshalb ohne Bedeutung. Wichtig für die Anwender ist einzig und allein, zu erkennen, daß die verwendeten Datenträger in Datensicherungsschränken nach RAL-RG 626/7 sicher gegen Brände geschützt werden.

Prüfbedingungen, die sich an seltenen Extremfällen orientieren, würden zu unwirtschaftlichen Konstruktionen führen, die an den Bedürfnissen des Marktes vorbeigehen. Das VDMA-Einheitsblatt 24 991 setzt mit den geforderten Kriterien für die Prüfkörper und durch das klar definierte Prüfverfahren einen Standard bei Datensicherungsschränken, der im internationalen Vergleich mit Abstand an der Spitze liegt. Die Brandprüfungen nach dem VDMA-Einheitsblatt stellen an Material und Konstruktion höchste Anforderungen. In- und ausländische Herstellerfirmen, die ihre Erzeugnisse in Braunschweig prüfen ließen, können ein Lied davon singen. Wenn Müller anderer Meinung ist, so kann nur empfohlen werden, Schränke der von ihm vertretenen Firma nach dem VDMA-Einheitsblatt 24 991 in Braunschweig prüfen zu lassen.

In diesem Zusammenhang ist es auch unwichtig, ob die Brandprüfung "gerade noch" oder "mit Glanz" bestanden wurde. Wenn einem Hersteller von der Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e. V. das Recht zum Führen des Prüfvermerks für Datensicherungsschränke nach RAL-RG 626/7 verliehen worden ist und die jeweiligen Produkte den Prüfvermerk tragen, so kann der Anwender davon ausgehen, daß der Stahlschrank die Prüfbedingungen erfüllt hat und Datenträger wirksam gegen Brände geschützt werden. Somit stellt der Prüfvermerk ein hervorragendes Zeichen für Qualität dar. Darüber hinaus wird durch den Prüfvermerk der Markt für Datensicherungsschränke transparent und gewährleistet, daß Investitionsentscheidungen richtig getroffen werden.

Die erfolgreiche Prüfung nach dem VDMA-Einheitsblatt 24 991 im Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz der TU Braunschweig stellt die Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Gütesicherungsverfahren für Datensicherungsschränke dar. Das hierüber ausgestellte Prüfzeugnis dient nur zur Entscheidung über die Verleihung des Rechts zum Führen des Prüfvermerks. Kern der Gütesicherung ist die laufende Überwachung der Fertigung von Datensicherungsschränken in den Herstellerbetrieben durch ein unabhängiges Materialprüfamt. Das Gütesicherungsverfahren für Datensicherungsschränke, das sich seit Einführung im Jahre 1975 voll bewährt hat, ist beim RAL-Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., Bonn, unter RAL-RG 626/7 registriert. Mit dem Prüfvermerk der Forschungs- und Prüfgemeinschaft (siehe Abbildung), der sichtbar an den entsprechenden Schränken angebracht werden muß, wird gewährleistet, daß nur Erzeugnisse hergestellt und ausgeliefert werden, die mit den geprüften Musterschränken identisch sind. Es ist hier eindringlich vor Angeboten zu warnen, bei denen mit Prüfzeugnissen, Attesten oder Zertifikaten operiert wird. Als Zeichen für Qualität gilt nur der Prüfvermerk der Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen. Im übrigen verliert das Prüfzeugnis nach zwei Jahren seine Gültigkeit, wenn innerhalb dieser Zeit das Recht zum Führen des Prüfvermerks nicht verliehen worden ist.

Abschließend sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, daß von der Forschungs- und Prüfgemeinschaft seit Mitte 1980 auch für Datensicherungsräume ein Gütesicherungsverfahren unter RAL-RG 626/8 eingerichtet worden ist. Diese Räume müssen die gleichen harten Anforderungen erfüllen, die an Datensicherungsschränke gestellt werden.