Rahmenvertrag soll rechtliche Voraussetzungen regeln AWV stellt Mustervereinbarung fuer die EDI-Kommunikation vor

16.09.1994

MUENCHEN (CW) - Der elektronische Dokumentenaustausch zwischen Unternehmen und Behoerden via EDI nimmt rasant zu. Um diese Kommunikationsform auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, hat die Arbeitsgemeinschaft fuer wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV) den "Deutschen EDI-Rahmenvertrag" vorgestellt, der als Mustervereinbarung fuer die Abwicklung elektronischer Transaktionen dienen kann.

Der Rahmenvertrag wurde von einer Arbeitsgruppe, der Praktiker aus allen Anwendungsbereichen, Dienstleister sowie Rechtswissenschaftler angehoerten, unter dem Dach der AWV erarbeitet. Darueber hinaus war das Bundesministerium fuer Wirtschaft am Entwurf des Vertrages beteiligt, und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen fuer Europa wurde das Werk als deutscher Beitrag vorgelegt. Zudem beruecksichtigt der EDI-Rahmenvertrag Besonderheiten des deutschen Rechts, die von entsprechenden Entwuerfen anderer Staaten in mehreren Punkten abweichen. Professor Wolfgang Killian, Leiter des Instituts fuer Rechtsinformatik der Universitaet Hamburg, der den EDI- Rahmenvertrag auch kommentiert, empfiehlt deshalb deutschen Anwendern, diese Vorlage als Rahmenvertrag zu uebernehmen.

Dazu deckt der Vertrag, als Mustervorlage konzipiert, die vertraglichen Beziehungen zwischen den Kommunikationspartnern ab, die elektronisch Nachrichten austauschen. Dabei geht es weniger um die Vorwegnahme der moeglichen Inhalte der elektronischen Kommunikation oder konkrete schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen den Partnern. Auch die moegliche Einschaltung dritter zur Vermittlung der elektronischen Kommunikation beruecksichtigt der Rahmenvertrag nicht. Ziel ist vielmehr, so Killian, die allgemeinen Voraussetzungen fuer eine reibungslose und risikoarme elektronische Kommunikation zu schaffen.

Der deutsche EDI-Rahmenvertrag ist fuer 95 Mark ueber die AWV- Geschaeftstelle in Eschborn zu beziehen. Das Buch enthaelt neben dem Vertragstext eine Kommentierung der wichtigsten Vorschriften, die Liste der vorliegenden UN-Edifact-Nachrichten sowie den Text der Schiedsgerichtsordnung, auf den der EDI-Rahmenvertrag verweist. Zusaetzlich enthaelt das Werk die Texte in englischer Fassung.