Mitbestimmung auch bei der Wahl des Chefs:

PSI praktiziert neue Führungsstrategien

21.03.1986

Als Schlagwort ist Unternehmenskultur immer noch in Mode. Besonders Betriebe, die sich mit neuen Techniken auseinandersetzen, führen das Wortgeklingel aus Kommerz und ideellen Werten gerne im Munde. Die schöne Formel bleibt indes häufig nur schillerndes Attribut und läßt sich kaum mit Inhalt füllen. Klare Vorstellungen über Unternehmenskultur finden sich offenbar bei der PSI Gesellschaft für Prozeßsteuerungs- und Informationssysteme mbH in Berlin. Hier ihr selbstbewußtes Selbstporträt.

Bereits 1974 hat sich die PSI eine eigene Unternehmensverfassung gegeben, die in den zurückliegenden zwölf Jahren nur geringfügig modifiziert wurde. Das Modell basiert auf drei Grundsätzen:

Partnerschaft

Alle Entscheidungen und die gesamte Zusammenarbeit sollen partnerschaftlich geregelt werden.

Autonomie

PSI will als Ganzes seine Autonomie bewahren und sie innerhalb des Unternehmens so weit wie möglich nach unten weitergeben.

Technik

Anspruchsvolle Technik ist eine lohnende Aufgabe, der sich das Unternehmen und jeder einzelne Mitarbeiter immer wieder stellen muß.

Diese Grundsätze schlagen sich im Selbstbestimmungsmodell der PSI nieder.

PSI ist eine auf langfristige Existenz ausgerichtete Interessengemeinschaft, in der für jeden einzelnen ein marktgerechtes Einkommen durch qualifizierte Arbeit erwirtschaftet werden soll. Das Unternehmen gehört ausschließlich den Mitarbeitern, es ist von fremden Kapitalgebern unabhängig und daher weitestgehend autonom in der Festlegung der Regeln, nach denen die Mitarbeiter in dieser Gemeinschaft arbeiten wollen. PSI muß aber auch Restriktionen berücksichtigen, die der Markt einem Diensleistungsunternehmen im besonderen vorgibt.

Das von den Mitarbeitern geschaffene Selbstbestimmungsmodell ist die Basis der Zusammenarbeit. Alle unternehmensinternen Angelegenheiten werden danach geregelt. Es geht von der Gleichberechtigung aller Mitarbeiter aus, wobei darunter nicht Gleichmacherei zu verstehen ist. Tätigkeitsfeld und Einkommen werden immer durch die nachgewiesene Eignung bestimmt. Gleichberechtigung bezieht sich auf die Entscheidungsfindung im Unternehmen und den Umgang miteinander. Das Modell ist eine partnerschaftliche Lösung, die die Mitwirkung aller an der Entscheidungsfindung durch demokratische Spielregeln ermöglichen soll.

Voraussetzung hierfür ist eine weitgehende Transparenz über alle Ebenen und Bereiche von PSI. Das Modell unterliegt einer permanenten Weiterentwicklung und ist damit als kontinuierlicher Prozeß zu verstehen. Es soll helfen, ein vernünftiges Maß zwischen der Freiheit des einzelnen und der Solidarität mit der Gruppe zu erreichen.

Zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze muß die Marktposition von PSI durch qualifizierte und effiziente Arbeit ausgebaut werden. Auf seinen Spezialgebieten wird das Unternehmen technische Spitzenleistungen, auch im internationalen Maßstab, erbringen. Die Mitarbeiter haben sich aber auch die Aufgabe gestellt, eine besondere Art des Zusammenlebens zu verwirklichen. Dazu gehört, daß sie in allen Entscheidungen und Planungen neben den wirtschaftlichen Notwendigkeiten die Belange der Mitarbeiter berücksichtigen.

Attraktive Arbeitsplätze bezüglich Gestaltung und Inhalt, die Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung durch Spezialisierung und gezielte Weiterbildung gehören für sie genauso zu diesen Belangen wie ausreichender Freiraum zur Einbindung in die soziale Umwelt. Dazu wollen die Mitarbeiter im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten weitgehend variable Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen geben.

Die Besitzverhältnisse im Unternehmen, seine Struktur und das Modell stellen hohe Anforderungen an alle hinsichtlich Eigenverantwortlichkeit, Initiative, Lernfähigkeit und Toleranz. Voraussetzung für die Existenz von PSI ist hohe fachliche Qualifikation jedes einzelnen und ein überdurchschnittliches Engagement, das ihn veranlaßt, in allen Belangen als eigenständiger Unternehmer im Sinne des Ganzen zu handeln. Das Modell muß aktiv mit allen Rechten und Pflichten von allen gelebt werden. Es schließt ein imperatives Mandat aus.

Jeder Mitarbeiter, der mindestens 18 Monate bei PSI beschäftigt ist, kann Gesellschafter werden und bis zu zehn Anteile im Wert von je 5000 Mark erwerben; gegenwärtig sind 164 Mitarbeiter auch Teilhaber. Die Gesellschafterversammlung wählt

nach den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes die Geschäftsführer - zur Zeit sind es fünf - , die das Unternehmen nach außen vertreten. Außerdem entsenden die Gesellschafter

drei Vertreter in den Verwaltungsrat, dem die Geschäftsführung einmal im Monat Rede und Antwort stehen muß. Er entspricht in seinen Funktionen und Kompetenzen dem Aufsichtsrat in einer Aktiengesellschaft.

Mit dieser Mitbestimmung ist die "Selbstbestimmung" der PSI-Mitarbeiter noch nicht ausgeschöpft: In jeder Geschäftsstelle gibt es zusätzlich einen Beirat, der die Funktion eines Betriebsrates ausübt, jedoch mit mehr Rechten ausgestattet ist. Die PSI-Mitarbeiter reden auch mit bei der Bestallung ihrer Chefs.

Die Geschäftsführung repräsentiert das Unternehmen nach innen und außen. Sie hat für die ordentliche kaufmännische Führung des Unternehmens zu sorgen und die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ihr obliegt die gesamte unabhängige Führung innerhalb der Beschränkungen dieses Modells. Gegenüber dem Verwaltungsrat ist sie informationspflichtig. Der Verwaltungsrat besteht aus doppelt so vielen Mitgliedern, wie es zur Zeit seiner Wahl bei PSI Geschäftsstellen mit mehr als 25 Mitarbeitern gibt.

Der Verwaltungsrat ist paritätisch besetzt. Die eine Hälfte seiner Mitglieder - die Gesellschaftervertreter - wird von der Gesellschafterversammlung entsprechend dem GmbH-Gesetz gewählt. Die andere Hälfte - die Mitarbeitervertreter - wird von der Betriebsvollversammlung gewählt. Wahl, Bestallung und Abwahl der Geschäftsführung sowie die Aufgaben im einzelnen ergeben sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.

Die anderen Manager (ausgenommen Projektleiter) werden durch das jeweils übergeordnete Management eingesetzt. Anschließend organisiert der Verwaltungsrat das Bestätigungsverfahren durch die zugeordneten Mitarbeiter. Erhält der Kandidat nicht mehr Ja- als Nein-Stimmen, setzt der Verwaltungsrat nach Rücksprache mit der zugeordneten Gruppe einen Manager seiner Wahl ein.

Die Amtszeit dieser Manager beträgt zwei Jahre, eine wiederholte Amtszeit ist möglich. Ein vorzeitiges Absetzen kann nur durch das übergeordnete Management oder einen konstruktiven Mißtrauensantrag der zugeordneten Gruppe erfolgen. Die Managementtätigkeiten sind durch eine spezielle Auswahl von Arbeitstätigkeiten gekennzeichnet, deren Ausführung spezielle Fähigkeiten erfordert, ohne daß ihr damit ein besonderer Stellenwert zugewiesen wird.

Zur Selbstbestimmung gehört bei PSI auch eine Beteiligung der Beschäftigten am Gewinn des Unternehmens. Dafür gilt eine einfache Regel: Eine Hälfte des Jahresergebnisses wird auf die Gesellschafter entsprechend ihrer Einlage verteilt, die andere Hälfte als Erfolgsprämie an alle Mitarbeiter zu gleichen Teilen ausgeschüttet. Das Modell sichert der PSI nicht nur eine hervorragende Kapitalausstattung, sondern auch die Leistungsbereitschaft und Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter.

Die Einstellung aller Beteiligten, Investitionen und Arbeitsplatzsicherungen in den Vordergrund zu stellen, soll auch eine hohe Sicherheit für alle Kunden garantieren.

Das Unternehmen

Die Gesellschaft für Prozeßsteuerungs- und Informationssysteme mbH in Berlin (PSI) weist ein Leistungsspektrum auf, das von der Automatisierung kompletter Fertigungsprozesse (CIM) über sie Überwachung und Steuerung von Energieerzeugung und -verteilung von Kommunikationstechnik sowohl bei Behörden als auch bei Industrieunternehmen reicht. Das Software- und Beratungsunternehmen beschäftigt über 250 Mitarbeiter. Davon sind 164 Beschäftigte am Stammkapital von 4,2 Millionen Mark beteiligt. Es erwirtschaftet 1985 einen Umsatz von 32 Millionen Mark, für 1986 geht die PSI aufgrund vorliegender Aufträge von einem Umsatz von 40 Millionen Mark aus. Wie 1985 soll in gleicher Größenordnung in Forschung und Entwicklung investiert werden.