Ordnungsgemäße DV-Revision erfordert spezielle Hilfen:

Prüfsprachen lassen noch Wünsche offen

14.12.1984

MÜNCHEN - Wachsende Komplexität und hohe Kosten der Informationsverarbeitung führen zu einem Boom im Bereich der EDV-Revision. Als Problembereich kristallisiert sich zunehmend der Sektor der Wirtschafts- und Steuerprüfung heraus, da relevante Daten magnetisch gespeichert werden. Um eine ordnungsgemäße Prüfung durchzuführen, sind deshalb Hilfsmittel für den Revisor notwendig, die ihm einerseits die Arbeit mit den neuen Medien erleichtern, andererseits aber auch nicht zu viel "DV-Kenne" voraussetzen. Spezielle Prüfsprachen zählen hierzu. Klaus Bittner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Kuddewörde bei Hamburg, schildert in diesem Beitrag die Anforderungen an eine solche Sprache aus der Sicht des Praktikers.

Der -Begriff der EDV-Revision ist doppeldeutig: Zum einen wird er im Sinne der Prüfung eines computergestützten Organisationssystems verwendet, zum anderen ist die Prüfung der "EDV-Abteilung" gemeint. Im ersten Fall steht die Prüfung auf Einhaltung anwendungsspezifischer Regeln im Vordergrund, während im zweiten Fall die Sinnhaftigkeit beziehungsweise die Qualität der DV-technischen Realisierung und Abwicklung zu beurteilen sind.

Für die folgenden Ausführungen liege das Erkenntnisinteresse der DV-Revision schwergewichtig auf dem erstgenannten Aspekt.

Wirtschaftlichkeit als Prüfkriterium

Prüfungen, die sich auf die Einhaltung von Regeln erstrecken, sind Ordnungsmäßigkeitsprüfungen. Geprüft wird, ob die Verarbeitung auf sämtlichen Stufen des Verarbeitungsprozesses ordnungsgemäß, das heißt vollständig, richtig, zeitgerecht und sicher durchgeführt wird. Zur Ordnungsmäßigkeit gehört auch, daß die Einhaltung dieser Ordnungsmäßigkeitsanforderungen in angemessener Zeit durch einen sachkundigen Dritten geprüft werden kann.

Hinzu tritt als Prüfkriterium die Wirtschaftlichkeit, die als modifizierendes Kriterium einerseits die Anforderungen auf ein sinnvolles Maß begrenzt und andererseits auch bei der Wahl unter mehreren Möglichkeiten der technischen Realisierung die für den Anwender "günstigste" Lösung aufzeigt.

Die Prüfung eines computergestützten Organisationssystems auf Regelkonformität umfaßt in einer Systemprüfung auch das organisatorische Umfeld und die manuellen Bearbeitungsstufen. Prüfer sprechen hier gern vom Internen Kontrollsystem, abgekürzt IKS. Dabei tritt etwas in den Hintergrund, daß dieser Begriff aus dem anglo-amerikanischen Sprachraum eingedeutscht wurde und dort "to control" - eben "steuern, lenken" und nicht "kontrollieren" - bedeutet. Gemeint ist also das Gesamtsystem regelnder Anweisungen, die den gewollten Verfahrensablauf beschreiben.

Alternative durch funktionalen Zusammenhang

Soweit die Computerunterstützung dieser Abläufe reicht, haben sich diese Anweisungen unter anderem in der Job-Organisation, den bedienerführenden Menüs und den Programmen niedergeschlagen. Dementsprechend stellen die dazu gehörenden Dokumentationsunterlagen die originären Prüfobjekte einer regelorientierten Prüfung dar.

Demgegenüber setzt die Datenprüfung an den durch Anwenderprogramme in Dateien/Datenbanken eingestellte, veränderte oder nur gelesene Daten an.

Da zwischen den "Programmen" und den "Daten" stets ihr funktionaler Zusammenhang besteht, kann auch anhand der "Daten" geprüft werden, ob die in der Datenbasis enthaltenden Daten der systemimmanenten Verarbeitungslogik entsprechen oder nicht. Die Prüfung richtet sich dann auf die Suche nach der Ausnahme von der gewollten Regel: Die "Fehlerbedingung" wird definiert, und die entsprechenden Elemente werden herausgesucht. Anhand der Prüfung auf sachlogisch gegebene Zusammenhänge kann auch die Wirksamkeit der administrativen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenintegrität geprüft werden. Solche Prüfungen lassen durchaus Rückschlüsse auf die Qualität der installierten Bearbeitungsverfahren zu.

Dies gilt in gleichem Maße bei der Prüfung der als Datei vorliegenden Job-Accounting-Informationen (wie SMF-Records) oder der Log-Informationen (wie DOS/Power) im Hinblick auf durchgeführte Korrekturen oder Wiederholungsläufe infolge abnormaler Jobbeendigungen. Hier kommt wieder der zweite, mehr EDV-technische Prüfungsaspekt zum tragen.

Originäre Ansatzpunkte für eine Datenprüfung sind dort gegeben, wo sich das Prüfungsinteresse unmittelbar auf den Datenbestand und seine Elemente richtet. Durch den Einsatz einer Prüfsprache kann dann die Prüfung besonders effizient durchgeführt werden. Einige wichtige Beispiele dafür sind:

- Prüfung auf die Einhaltung der Ausweis-, Nachweis- und (eingeschränkt) der Bewertungsregeln für den Jahresabschluß,

- Durchführung und Prüfung von Stichprobeninventuren gemäß ° 39 Abs. 2a HGB,

- Betriebswirtschaftliche Analysen und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen durch die Innenrevision und - bezogen auf den öffentlichen Bereich - die Rechnungshöfe.

Da die Prüfung in der Regel mit einer zeitlichen Verzögerung auf den Datenanfall folgt, ist es notwendig, daß der zu prüfende Datenbestand noch zugreifbar ist. Dies erfordert bei Stichtagsbeständen zumeist den Rückgriff auf eine Sicherungskopie.

Der Einsatz einer Prüfsprache soll möglichst vollständig die heutigen und künftigen prüferischen Fragestellungen sämtlicher prüfenden Berufe abdecken. Neben den schon genannten Innenrevisionen und den Rechnungshöfen sowie uns als Wirtschaftsprüfern gibt es noch eine Vielzahl von Prüfungen und Prüfern im öffentlichen und halböffentlichen Bereich: Zu denken ist zum Beispiel an die Preisprüfung bei öffentlichen Aufträgen, die Außenprüfer der Krankenkassen und der Finanzbehörden oder an die prüfenden Verbände der Wohnungs-, Versicherungs- und Kreditwirtschaft.

Daten müssen Prüfung heil überstehen

Die Vielzahl der möglichen Fragestellungen erfordert eine mächtige Sprache, die es den Prüfern erlaubt, dem Prüfungsziel ohne große Umwege näherzukommen. Dabei müßten aber mindestens Kommandos in Bereichen zur Verfügung stehen, die sich mit Arbeitsdateien, der Verifikation von Datenbeständen und der Ausgabe dieser Bestände befassen.

Die "echten" Daten dienen als Prüfobjekt, müssen aber die Prüfung auch unbeschadet überstehen. Daher gilt der Grundsatz, daß diese Daten zwar gelesen, aber nicht in der Datenbasis verändert werden dürfen. Dementsprechend sind die Daten vorher - gegebenenfalls nach Selektion im Hinblick auf verschiedene Bedingungen - aus der Datenbasis zu extrahieren und in eine Arbeitsdatei einzustellen. Der gleichzeitige Zugriff auf mehrere Dateien/Datenbanken ist für die tägliche Arbeit erforderlich.

Neben dem Einmischen von Datensätzen in einen Bestand, für das unter Umständen noch eine intern angestoßene Sortierung des einzumischenden Bestandes sinnvoll erscheint, sollte auch die Verknüpfung mehrerer Datensätze zu jeweils einem Satz möglich sein.

Planmäßig variierte Werte sind zugelassen

Berechnungen sind sowohl für ein einzelnes Datenelement und in einem Tischrechner-Modus als auch für sämtliche Elemente einer angesprochenen Datengruppe erforderlich. Dabei sollte - im Hinblick auf die üblichen finanzmathematischen Formeln - neben den vier Grundrechenarten auch das Potenzieren mit positiven und negativen Exponenten sowie auch die Ermittlung der Logarithmen möglich sein - wegen der erforderlichen Genauigkeit des Berechnungsergebnisses mit genügend Nachkommastellen für die Exponenten.

Die Veränderung von Daten auf Feldebene sollte durch planmäßig variierte oder durch einzeln zugewiesene Werte zugelassen werden. Schließlich ist auch das Löschen einzelner Sätze oder ganzer Bereiche vorzusehen.

Wichtigstes Element der Verifikation ist das Prüfen, ob der Datensatz einer bestimmten Bedingung genügt, oder nicht. Als Vergleichsoperationen dienen hier sämtliche Elemente der Boolschen Algebra - auch geschachtelt.

Als Ergebnis dieser Prüfung entsteht entweder eine Arbeitsdatei oder eine Indexdatei. In beiden Fällen ist die Ermittlung der Elementanzahl (Satzzählung) sinnvoll.

Einige besonders häufig durchgeführte Prüfungen verdienen besondere Beachtung. Zu denken ist hier insbesondere an die Prüfung auf Einhaltung einer Sortierfolge, auf Lückenlosigkeit eines Nummernkreises, Duplikate in einer Datei sowie die Prüfung auf Zeitüberschreitung von x Tagen.

Flexibilität gehört zum Idealfall

Zwischen verschiedenen Datenbeständen sollten Feld- und Schlüsselvergleiche durchführbar sein, damit der Prüfer in die Lage versetzt wird, die ihn interessierenden "zusammengehörigen" Datenelemente zu verknüpfen.

Die Ausgabe als Anzeige am Bildschirm oder als Ausdruck kann sich auf einzelne Datensätze oder auf formatierte Ausgaben aus Arbeitsdateien beziehen.

Ein leicht abänderbares Standardformat, die leichte Definition von Überschriften-Zeilen, eine handliche Bildung von Zwischensummen sowie eine automatische Absummierung kennzeichnet im Idealfall die formatierte Ausgabe. Für die Zwischensummen und die Endsumme sollten jeweils die enthaltenen Posten gezählt werden.

Zum Standard sämtlicher Ausdrucke müssen Ausdruckdatum, eine Seiten-Numerierung und die Angabe des Ausdruck-Endes (Symbol) zählen.

Aus der Anwendung statistischer Methoden und aus der Strukturierung von Datenbeständen sollten besondere Ausgabeformate und auch die Ausgabe von Grafiken möglich sein. Da die Ausgabe der Grafiken häufig nur der Veranschaulichung für den Prüfer dient, kann es durchaus sinnvoll sein, diese (wahlweise) mit den normalen Schrift- und Sonderzeichen zu bilden, um sie auch über einen normalen Typenraddrucker ausgeben zu können.

Heute werden zu Recht vom Prüfer quantitative Aussagen zu seiner Prüfungsdurchführung und zu den Prüfungsergebnissen erwartet. Durch die Einbeziehung eines leistungsfähigen mathematisch-statistischen Instrumentariums kann dabei die Urteilssicherheit des Prüfers und auch die Wirtschaftlichkeit der Prüfungsdurchführung erhöht werden. Aus Sicht der Berufspraxis besteht in verschiedenen Bereichen Bedarf.

Die Analyse des Prüfgegenstandes und die Darstellung von Ergebnissen in Tabellenform mit ein- und zweidimensionalen Häufigkeitsverteilungen eignet sich für die Praxis. Dabei wären die Klassenbreiten entweder vom Prüfer vorzugeben, nach Vorgabe der Klassenzahl aus der Spannweite der Elementwerte zu ermitteln, oder nach der von Cochran vorgeschlagenen Kumulationsregel zu errechnen.

Kennzahlen wie Mittelwert, Varianz, Standardabweichung, Schiefe und Wölbung aus diesen Häufigkeitsverteilungen ergeben ein signifikantes Ergebnisbild. Für Wertepaare wären der Korrelationskoeffizient sowie zumindest eine lineare Regression zu berechnen. Wünschenswert wäre es zudem, wenn auch nichtlineare Regressionen berechnet und grafisch dargestellt werden könnten.

Die Auswahlverfahren sollten eine uneingeschränkt zufällige Auswahl zulassen. Dabei haben sämtliche Elemente die gleiche oder eine berechenbare von Null verschiedene Chance, in die Auswahl zu gelangen. Die gebräuchlichsten Verfahren sind dabei das Ziehen von Zufallszahlen mittels eines Zufallszahlengenerators (mit oder ohne Zurücklegen) und die Ziehung in äquidistanten Abständen nach einem zufälligen Startwert.

Für geschichtete Stichprobenpläne ist der gesamte Stichprobenumfang und die Aufteilung der Stichprobe auf die einzelnen Schichten zu berechnen. Um den erforderlichen Stichprobenumfang so gering wie möglich halten zu können, empfiehlt es sich, dabei die Aufteilung "optimal" zu halten.

Als weiteres Auswahlverfahren sollte, insbesondere wegen seiner weiten Verbreitung im anglo-amerikanischen Prüfungsbereich, die Stichprobenziehung nach dem "Dollar-Unit-Sampling" vorgesehen werden. Bei diesem Auswahlverfahren haben die Einzelelemente eine ihrer Betragshöhe proportionale Chance, in die Auswahl zu gelangen.

Im Rahmen der Prüfung ist es häufig sinnvoll, aus den Elementen einer Stichprobe (zum Beispiel den Rückantworten zu Saldenbestätigungen) auf den Gesamtbestand (zum Beispiel der Forderung zum Stichtag) "hochzurechnen". Da die Buchbestände zwar nicht in jedem Einzelfall mit den (bestätigten) Ist-Werten übereinstimmen, aber mit den Ist-Werten hoch korreliert sind, ist es sinnvoll, die in den Buchwerten enthaltenen "Vor-Informationen" zur Verbesserung der Schätzung oder zur Absenkung des erforderlichen Stichprobenumfangs zu nutzen. Dementsprechend sollten die "gebundenen" Schätzverfahren (Differenzen-, Verhältnis- und Regressionsschätzung) vorrangig realisiert sein.

Als "freies" Hochrechnungsverfahren - bei dem sämtliche Schätzinformationen allein den gezogenen Elementen der Stichprobe entnommen werden - sollte wegen der größeren Effizienz das "geschichtete" Verfahren mit "optimaler" Aufteilung unterstützt werden.

Als Testverfahren für Momente der Verteilung haben insbesondere der "t-Test" (Mittelwert) und der "F-Test" (Varianz) Eingang in die prüferische Praxis gefunden.

Kolmogoroff-Smirnow-Test zur Hypothesenprüfung

Für attributive Stichproben erscheint es sinnvoll, den "Sequentiellen Hypothesentest" zu unterstützen, der sich besonders bei (nahezu) fehlerfreien Grundgesamtheiten als vorteilhaft erweist.

Für den Test auf Unter- oder Überbewertung sollte das schon früher erwähnte "Dollar-Unit-Sampling" vorgesehen werden.

Zur Prüfung der Hypothese, die Stichprobe entstamme einer bestimmten stetigen Verteilung, eignet sich der "Kolmogoroff-Smirnow-Test". Daneben erweist sich der "Chi-Quadrat-Test" als nützlich, der auch auf diskrete Verteilungen anwendbar ist.

Die Arbeitspapiere haben für den Prüfer wichtige Nachweis- und Dokumentationsfunktionen. Sie dienen unter anderem als Grundlage für die Erstellung des Prüfungsberichtes, zur Beantwortung von Rückfragen zu nicht im einzelnen dargestellten Sachverhalten und hin und wieder sogar als Beweismittel, wenn die Sachgerechtigkeit und Sorgfalt der Prüfungsdurchführung strittig ist. Die genannten Zwecke erfordern sämtlich geordnete Aufzeichnungen, aus denen Art, Umfang und Ergebnisse der durchgeführten Prüfungshandlungen ersichtlich sind.

Abschaltbares Protokoll unterstützt Doku-Funktion

Bezogen auf die Datenprüfung kann diese Dokumentationsfunktion durch ein (abschaltbares) Protokoll unterstützt werden. Aus diesem muß zu ersehen sein, wer in der Arbeitssitzung an welchen Daten und mit welchen Verfahren geprüft hat. Zum besseren späteren Verständnis sollten in dieses Protokoll erläuternde Texte eingefügt werden können.

Zur Unterstützung der Berichterstattung sollten eine Textverarbeitung und eine Tabellenkalkulation in die Prüfsprache einbeziehbar sein. Dabei sollte die Ausgabe von Ergebnissen aus Prüfungshandlungen und aus der Protokollierung unmittelbar für die Berichterstattung aufzubereiten sein.

Die Akzeptanz und die Anwendbarkeit in der täglichen Prüfungspraxis wird für eine Prüfsprache umso größer sein, je besser sie durch den zwar auf seinem jeweiligen Fachgebiet qualifizierten - aber nicht mit besonderen EDV-Kenntnissen ausgestatteten - Prüfer (Nichtspezialisten) ohne ständige Konsultation des EDV-Spezialisten eingesetzt werden kann.

Das bedeutet, daß die Sprache leicht erlernbar und behaltbar zu halten ist. Dies wird am ehesten durch deutsche Kommandos, die in Anlehnung an umgangssprachliche

Begriffsinhalte und die Eingabe arithmetischer Operationen in der üblichen algebraischen Notation erreicht.

Deutsches Handbuch erleichtert Anwendung

Dem Nichtspezialisten wird die Anwendung darüber hinaus durch ein deutschsprachiges Anwender-Handbuch erleichtert, das Beispiele zur Anwendung der einzelnen Kommandos sowie auch komplexere Anwendungsbeispiele aus den einzelnen Prüfungsgebieten enthält.

Diese Beispiele ermöglichen auch eine Schulung der Anwender anhand praxisnaher Fallstudien, die für den Prüfer gewissermaßen eine "Grundausstattung" an Standard-Vorgehensweisen darstellen. Das könnte dazu beitragen, daß die "Einstiegs-Schwierigkeiten" nicht mehr als gar so groß empfunden werden, weil ja die Beispiele mit dem Erfahrungshorizont des Prüfers übereinstimmen.

Der Prüfer muß in seiner täglichen Prüfungspraxis mit den unterschiedlichsten Mandanten-Systemen zurechtkommen. Es wird mit den verschiedensten Hardware-Konfigurationen, Betriebssystemen, TP-Monitoren und Datenorganisationen konfrontiert.

Für den Einsatz einer Prüfsprache bieten sich dabei generell zwei Möglichkeiten: Die Portierung auf den Mandantenrechner oder der Einsatz der Prüfsprache auf einem eigenen "Prüfrechner" des Prüfers. Die zweite Möglichkeit setzt jedoch den Datentransfer vom Mandantenrechner auf den Prüfrechner über eine Kabelverbindung oder per Datenfernübertragung voraus.

Datentransfer auf Prüfrechner vielversprechend

Bei den am Markt befindlichen und im wesentlichen in den sechziger und siebziger Jahren entwickelten Prüfprogrammsystemen hat sich gezeigt, daß die Portierung nur für Großrechner-Umgebungen und da im wesentlichen nur für Anlagen von IBM und Siemens erfolgten. Angesichts des stürmischen Vordringens rechnergestützter Systeme im mittelständischen Bereich und die Anbindung von Mikrocomputern an Großrechner sowie die enormen Leistungssteigerungen bei Arbeitsplatzrechnern lassen heute den Weg des Datentransfers auf einen Prüfrechner (Rechnerkopplung) als vielversprechend und zukunftsträchtiger scheinen.

Obwohl heute die Probleme der Rechnerkopplung noch nicht als voll gelöst betrachtet werden können, liegen die Vorteile dieses neuen Ansatzes auf der Hand:

Der Prüfer wird unabhängiger von der Hardware-/Betriebssystem-Kompatibilität.

Des weiteren kann der Prüfer sein Instrumentarium auch bei solchen Mandanten einsetzen, deren Minis oder Mikros wegen ihrer Auslastung oder Kapazität nicht noch die zusätzliche Aufnahme einer Prüfsoftware verkraften.

Abgesehen von der bei der Rechnerkopplung notwendigen Spezialisten-Unterstützung kann der Prüfer seine Problemlösung auf einem ihm vertrauten Rechner formulieren und muß nicht - je nach Mandantensystem - den Umgang mit den jeweiligen Programmierhilfen und Editoren neu erlernen.

Robuster Prüfrechner als "Portable"

Wünschenswert wäre ein - im wahrsten Wortsinne - "tragbarer" Prüfrechner, der einerseits über die notwendige Kapazität und andererseits auch die notwendige Robustheit für den Einsatz bei wechselnden Mandanten verfügt.

Die Prüfung selbst ist ein interaktiver Prozeß der Erkenntnisgewinnung, in dessen Verlauf sich - ausgehend von einer ersten Analyse des Prüfungsgegenstandes - so lange weitere Fragestellungen und Zwischenergebnisse ergeben, bis positiv die Ordnungsmäßigkeit festgestellt werden kann.

Deshalb stellt auch bei Rechnerunterstützung mittels einer Prüfsprache die interaktive Vorgehensweise die zweckmäßigste Prüfungsorganisation dar. Prüfobjekte können dabei sowohl der gesamte Datenbestand als auch einzelne Datengruppen oder einzelne Datenelemente sein. Deshalb sollte zum Beispiel auch ein Tischrechner-Modus für Berechnungen aus Einzelelementen zur Verfügung stehen.

Dieses erlaubt dem Prüfer sich über die Verwendung von Einzelelementen als "Test-Daten" an die Lösung seines Problems heranzutasten. Diese Vorgehensweise kommt gerade dem nicht so sehr mit Methoden der Systementwicklung vertrauten Prüfer entgegen.

Dennoch besteht auch bei einer dialogorientierten interaktiven Prüfung das Bedürfnis, mehrere Kommandos zu einer Folge, einem kleinen Prüfprogramm zu verknüpfen. Diese Verknüpfung soll zum Beispiel ermöglichen, mehrere Auswertungen gleichzeitig, also mit einem sequentiellen Dateidurchlauf zu erzeugen.

Damit diese selbst geschriebenen Routinen leicht an andere Prüfungszeitpunkte oder an die Verhältnisse anderer Mandanten angepaßt werden können, ist die Einbindung eines komfortablen Editors in die Prüfsprache sinnvoll.

Die ausgeführten und die erstellten Routinen sollten in einem "Gedächtnis" gespeichert werden können. Ein solcher prüferbezogener Speicher könnte noch durch einen dauerhaften Speicher ergänzt werden, in dem die für sämtliche Prüfer abgestellten Routinen zur Verfügung stehen.

Die Prüfsprachen sollten durch den nicht auf EDV-Technik spezialisierten Prüfer angewendet werden.

Problemlösung gehört auf den Bildschirm

Das erfordert, daß die Eingabe der Kommandos durch eine Bedienerführung unterstützt wird. Über mögliche Kommando-Ergänzungen (Klauseln) sollten Hinweise, verbunden mit einem Kurzkommentar über die Auswirkungen der Klausel-Verwendung, unmittelbar am Bildschirm angezeigt werden.

Unmittelbar nach der Kommandoeingabe ist eine Syntax-Prüfung angebracht. Dabei festgestellte Fehleingaben sollten mit so aussagefähigen Fehlerhinweisen am Bildschirm angezeigt werden, daß der Prüfer nicht nur irgendeine zulässige Form dieses Kommandos findet, sondern möglichst die für seine Prüfung zweckentsprechendste Lösung wählt.

Als weitere Hilfe für den Anwender könnten auch nach komplett fehlerfrei eingegebenen Befehlen die nun zulässigen Folgekommandos angezeigt werden.

Auf jeden Fall ist es erforderlich, über eine "HELP-FUNCTION" in einen in die Prüfsprache integrierten Kommentarblock zu verzweigen, um unmittelbar aufgetretene Schwierigkeiten zu meistern. Hilfreich wäre es, wenn der Prüfer selbst Einträge in diesem Kommentarblock vornehmen könnte: Das, was aus der eigenen Feder geschrieben ist, prägt sich am besten ein und aktiviert das Erinnerungsvermögen an diesen "Merkposten" wohl am besten.

Der schon geübtere Benutzer wird diese zahlreichen Hilfen unter Umständen bald als ebenso lästig empfinden, wie die Kommandoeingabe über Bedienerführung und Bildschirmmasken. Für ihn bedeutet "Benutzerfreundlichkeit" bei der Eingabe, daß nur die notwendigen Kommandoteile schnell und nur in einer Bildschirmzeile (lineare Eingabe) eingegeben werden können.

Da es häufiger vorkommen wird, daß aufeinanderfolgende Kommandos sich nur in einzelnen Eingabeteilen unterscheiden, ist es zweckmäßig, wenn in einem Anzeigebereich des Bildschirms die zuletzt eingegebenen Kommandos angezeigt werden. Vorteilhaft ist eine rollende Anzeige von mindestens fünf Kommandos in der linearen Form.

Kanzleiaufgaben auf dem Prüfcomputer lösen

Wenn der Wechsel von der Eingabe über Masken zur Eingabe in der linearen Form jederzeit möglich ist, wird einerseits der noch ungeübtere Anwender eher mit der schnelleren Eingabeform vertraut, und andererseits steht dem geübten Anwender die Eingabehilfe für selten angewendete Kommandos zur Verfügung.

Geht man einmal davon aus, daß eine Prüfsprache auf einem Prüfcomputer implementiert wird, erscheint es zweckmäßig, mit diesem Rechner auch andere Kanzleiaufgaben zu lösen.

Jedenfalls wären für Wirtschaftsprüfer Anschlußmöglichkeiten an die Datev, Textverarbeitung und Tabellenkalkulation, Termindisposition und Fristenkontrolle sowie Leistungserfassung und Honorarabrechnung von Interesse.

Der Beitrag von Klaus Bittner basiert auf einem Vortrag anläßlich des CW/CSE-Seminars "EDV-Revision & Controlling".

Die Proceedings über CW-Edition, Kaiserstraße 35, 8000 München 40, können zum Preis von 110 Mark bezogen werden.