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Am 8. September darf der Softwaregigant nochmal gegen das Verfahren appellieren

Prozeß gegen Microsoft verschiebt sich um 14 Tage

21.08.1998
Von md 
Am 8. September darf der Softwaregigant nochmal gegen das Verfahren appellieren

COMPUTERWOCHE (MÜNCHEN) - Bundesrichter Thomas Jackson verkündete gestern die Verschiebung der Hauptverhandlung gegen Microsoft um zwei Wochen. Am ursprünglich vorgesehenen Starttag, dem 8. September, erhält der Softwareriese noch einmal die Gelegenheit, seine Argumente gegen den Prozeß vorzutragen. Sollten diese das Gericht nicht umstimmen, geht die Verhandlung am 23. September los. Wenige Stunden zuvor hatte ein Berufungsgericht dem Ersuchen Microsofts stattgegeben, die Anhörung von Bill Gates und anderen hochrangigen Managern der Softwareschmiede nicht öffentlich vorzunehmen. Damit kassierte das Gericht eine Entscheidung von Jackson, der Kameras zur Anhörung zulassen wollte. Der gestrige Beschluß ist jedoch nicht endgültig. Sollte eine finale Instanz zu einer anderen Ansicht kommen, werden Video-Aufzeichnungen der Aussagen an die Presse gegeben. Die Anhörung ist Teil des Verfahrens wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens des Quasi-Monopolisten, das vom amerikanischen Justizministerium und 20 Bundesstaatsanwälten in Gang gebracht wurde. Sie halten dem Unternehmen vor, seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen auszunutzen, um den Browser-Markt zu besetzen und konkurrierende Anbieter aus dem Markt zu drängen.