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Provider muss kaputtes DSL-Modem nicht automatisch ersetzen

11.10.2006
Die Geräte sind häufig nicht geliehen, sondern gekauft: Nach zwei Jahren endet dafür die Gewährleistungsfrist.

Internet-Provider müssen kaputte DSL-Modems nicht automatisch ersetzen. Verweigert ein bei Vertragsabschluss überlassenes Gerät die Dienste, haben Kunden in der Regel nur dann Anspruch auf Ersatz, wenn der Defekt innerhalb der zweijährigen Gewährleistungszeit auftritt. "Es sind keine Leihgeräte mehr wie früher. Man kauft das Gerät bei Vertragsabschluss", erklärt Peter Knaak von der Stiftung Warentest in Berlin. Aus diesem Grund griffen bei Defekten auch die normalen Gewährleistungsregelungen.

Funktioniert der Internetzugang plötzlich nicht mehr, sollten DSL-Kunden prüfen, ob die Ursache tatsächlich im DSL-Modem liegt. Möglicherweise sei auch der DSL-Anschluss gestört oder es gibt Probleme mit der PC-Konfiguration. Erst wenn diese Störungsursachen ausgeschlossen sind, sollte ein Ersatzgerät angeschafft werden. Eine Reparatur lohne sich in der Regel nicht, sagt Warentester Knaak. "Ein einfaches Modem kostet rund 30 Euro. Wenn man Bauteile und Arbeitslohn dagegenrechnet, ist es in jedem Fall billiger, sich ein neues Gerät zu kaufen." Dabei gelte es zu prüfen, welches Gerät benötigt wird. Möglicherweise sei es praktischer, statt eines einfachen DSL-Modems einen so genannten DSL-Router anzuschaffen, über den mehrere Rechner mit dem Internet verbunden werden können. (dpa/ajf)