Kommunale Datenverarbeitungszentralen in Nordrhein - Westfalen:

Probleme an gewachsenen EDV - Grenzen

27.05.1977

Die Datenverarbeitung der deutschen Kommunalverwaltung ist in zwei Formen organisiert: Entweder beschränkt eine Datenverarbeitungszentrale ihren Einzugsbereich auf eine einzelne Kommunalverwaltung oder mehrere Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen wirken als gemeinsame kommunale Datenverarbeitungszentralen (GK) zusammen.

Bereits früh wurde erkannt, daß nur sehr große Städte für sich allein Datenaufkommen und Verwaltungskraft besitzen, um eigene Computer einzusetzen. Mittlere und kleinere Gemeinden oder Kreise können Datenverarbeitung nur dann wirtschaftlich betreiben, wenn sie sich zu kommunalen Datenverarbeitungszentralen zusammenschließen.

Das Land Nordrhein - Westfalen sah sich 1974 veranlaßt, durch Gesetz (ADV - Organisationsgesetz) die allenthalben enstandenen kommunalen Datenverarbeitungszentralen auf eine rechtlich fundierte Grundlage zu stellen. Ein Anlaß war, daß sich die EDV - Kooperation von Gemeinden, Städten und Kreisen nicht immer im Rahmen des kommunalen Aufbaues hielt: Einzelne Städte nützten nicht die bestehende Datenzentrale ihres Landkreises, sondern ließen bei einer benachbarten Großstadt arbeiten.

In dem ADV - Organisationsgesetz ist das Fremdgehen unterbunden: Gemeinden haben Datenverarbeitung ausschließlich bei der für den Landkreis zuständigen GKD zu betreiben.

Mit der Verordnung über die Einzugsbereiche der Kommunalen Datenverarbeitungszentralen im Lande Nordrhein - Westfalen (KDVZ - VO NW vom 20. April 1977 )wurde das ganze Land nun auch mit einem lückenlosen Netz von kommunalen Datenverarbeitungszentralen überzogen. Danach gibt es 26 kommunale Rechenzentren:

1. Bochum und Herne (zusammen rund 608 000 Einwohner); 2. Dortmund (634 000); 3. Hagen und Ennepe- Ruhr-Kreis (584 000); 4. Hamm und Kreis Unna (547 000); 5. Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis und Kreis Soest (973 000); 6. die Kreise Olpe und Siegen (413 000); 7. Bielefeld und Kreis Gütersloh (597 000); 7. die Kreise Herford, Lippe und Minden - Lübbecke (850000); 9. die Kreise Höxter und Paderborn (356 000); 10. Duisburg und Oberhausen (835 000); 11. Düsseldorf (670 000); 12. Essen und Mülheim (871 000); 13. Krefeld und die Kreise Kleve, Viersen und Wesel (1 152 000) ; 14. Kreis Mettmann (432 000); 15. Mönchengladbach und Kreis Neuss (662 000); 16. Remscheid, Solingen und Wuppertal (717 000); 17. Aachen und die Kreise Aachen und Heinsberg (739 000); 18. Bonn (284 000); 19. die Kreise Düren, Euskirchen und Erft - Kreis (744 8000); 20. Köln (1 000 000); 21. Leverkusen und Rheinisch - Bergischer Kreis (410 000); 22. Oberbergischer Kreis und Rhein - Sieg - Kreis (680 000); 23. die Kreise Borken und Steinfurt (662 000); 24. Bottrop und Gelsenkirchen (524 000); 25. Münster und die Kreise Coesfeld und Warendorf (668 000); 26. Recklinghausen (554 000)

- Essen und Mülheim an der Ruhr bilden nach der Verordnung eine GKD. Nun betreibt Essen eine IBM - Anlage, Mülheim ist Siemens - Anwender. Beide Städte haben in jahrelanger Arbeit Programmsysteme aufgebaut und eingeführt und ihre Organisation darauf abgestellt. Sie gehören unterschiedlichen Arbeitsgemeinschaften an, mit denen sie in vielfältiger Beziehung verflochten sind.

- In den Kreisen Düren, Euskirchen und Erft bestehen zwei Rechenzentren: IBM in Frechen, Siemens in Düren (letzteres nicht beim Kreis, sondern bei der kreisangehörigen Stadt). Düren ist, wenn schon der eigene Computer nicht bleiben kann, eher nach Aachen ausgerichtet als nach Frechen.

- Im Kreis Mettmann gibt es sowohl kreisangehörige Gemeinden, die ihre eigene Datenverarbeitungsanlage nicht gerne zugunsten der GKD aufgebe

möchten, als auch solche, die ihre EDV - Arbeiten außerhalb des Landkreises erledigen lassen.

Sehr gut funktioniert der EDV - Verbund des Rhein - Sieg - Kreises und des Oberbergischen Kreises. Diesem Rechenzentrum sind 34 Gemeinden, Städte und Kreise angeschlossen.

Abschließend kann gesagt werden, daß bis zur vollständigen Verwirklichung der Verordnung wohl einige Zeit vergehen wird, vielleicht kommt es zu einer Novellierung. Die Absicht jedoch, endlich eindeutig abgegrenzte Computerbezirke zu schaffen, muß lobend hervorgehoben werden.

Heinrich Adolphs ist bei der Kreisverwaltung in Siegburg mit Fragen der automatisierten Datenverarbeitung befaßt.