Der Fiskus kassiert mit

Privatunfall mit Firmenwagen

02.11.2012
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Die größten Risiken

Karambolagen mit dem Dienstwagen können empfindliche finanzielle und steuerliche Folgewirkungen haben. Besonders Unfälle auf Privatfahrten, für die der Arbeitgeber aufkommt, rufen den Fiskus auf den Plan. Welche Gefahrenquellen nach Möglichkeit zu vermeiden sind:

1. Totalschaden:

Foto: Daniel Bujack, Fotolia.com

Bei privaten Bagatellunfällen mit Kosten von bis zu 1.000 Euro netto zeigen sich die Finanzbehörden großzügig. Die Aufwendungen können in die Gesamtkosten des Wagens einbezogen werden. Die 1.000-Euro-Grenze gilt je Schadensfall nach Abzug von Erstattungen, insbesondere der Versicherungen. Höhere Schäden lösen eine deutliche Mehrbelastung aus: Alle vom Arbeitgeber übernommenen Unfallkosten sind als zusätzlicher geldwerter Vorteil zu versteuern.

2. Versicherungslücke:

Nicht jeder Firmenwagen ist umfassend versichert. Handelt es sich um eine Dienstfahrt, muss der Arbeitgeber bei fehlendem Versicherungsschutz für alle Unfallkosten aufkommen. Bei einer privaten Nutzung trägt der Arbeitnehmer das Unfall- und Kostenrisiko. Trostpflaster: Der Fiskus unterstellt eine Versicherung mit 1.000 Euro Selbstbehalt und wendet die Bagatellregelung an. So lässt sich ein zusätzlicher geldwerter Vorteil vermeiden.

3. Alkoholfahrt:

Wird ein Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht, hilft auch keine Vollkaskoversicherung. Der Fahrer ist gegenüber seinem Arbeitgeber zu Schadensersatz verpflichtet, unabhängig davon, ob es sich um eine berufliche oder private Fahrt handelt. Übernimmt der Arbeitgeber die Unfallkosten von über 1.000 Euro und verzichtet auf Schadensersatz, wertet der Fiskus dies als zusätzlichen geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist. (oe)

Kontakt:

DHPG Dr. Harzem & Partner KG, www.dhpg.de. Die DHPG Dr. Harzem & Partner KG gehört zu den 15 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland.